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Mietverträge –Dafür hab ich jemanden!
Mieter SolvenzCheckDafür hab ich jemanden!

Dienstleistungen

Wir bieten Ihnen folgende Leistungen an.

Mietverwaltung

Wir übernehmen die kaufmännische Verwaltung für Mietobjekte und sind der  Ansprechpartner für Eigentümer und Mieter. Dies umfasst konkret folgende Leistungen:

  • Abschluss und Kündigung von Mietverträgen in Abstimmung mit dem Eigentümer
  • Übergabe und Abnahme der Wohnungen bei Mieterwechsel mit Erstellung eines Übergabe-/Abnahmeprotokolls
  • Überwachung der Mietzahlungen und des Zahlungsverkehrs des betreffenden Objektes
  • Durchführung und Durchsetzung von Mieterhöhungen
  • Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnungen für die Mieter
  • Erstellung der jährlichen Einnahmen/Ausgaben-Abrechnungen für die Eigentümer
  • Führung der gesamten Korrespondenz mit den Mietern
  • Zusammenarbeit mit Behörden und Ämtern
  • Abschluss und Kontrolle der objektbezogenen Verträge (Versicherungen, Wartungsverträge etc.)
  • Reparaturabwicklung
  • Zusammenarbeit mit Bauingenieuren
  • Bei Notwendigkeit – Beauftragung eines geeigneten Rechtsanwaltes zur Führung eines Rechtsstreites

WEG-Verwaltung einschließlich Sondereigentum

Wir übernehmen die kaufmännische Verwaltung für das gesamte gemeinschaftliche Eigentum und sind Ansprechpartner für die Bewohner. Dies umfasst konkret folgende Leistungen:

  • Führung der Beschlussversammlung
  • Überwachung der Hausgeldzahlungen
  • Abmahnung von Hausgeldrückständen
  • Überwachung der Einhaltung der Hausordnung
  • Erstellung des Wirtschaftsplanes
  • Erstellung der jährlichen Einnahmen/Ausgaben-Abrechnung
  • Erstellung der jährlichen Einzelabrechnungen für die Eigentümer
  • Durchführung von Eigentümerversammlungen
  • Zusammenarbeit mit Behörden und Ämtern
  • Erledigung von Versicherungsformalitäten
  • Reparaturabwicklung am Gemeinschaftseigentum
  • Veranlassung regelmäßiger Überprüfungen technischer Anlagen am Gemeinschaftseigentum
  • Zusammenarbeit mit Bauingenieuren und Gutachtern
  • Vornahme und Überwachung des Zahlungsverkehrs für das betreffende Objekt
  • Verwaltung Ihres Sondereigentums, einschl. Neuvermietung, Abrechnung und Überwachung des Zahlungsverkehrs
  • Bei Notwendigkeit – Beauftragung eines geeigneten Rechtsanwaltes zur Führung eines Rechtsstreites
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