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Haus & Grund prüft Klagen gegen Mietpreisbremse in Schleswig-Holstein und Berlin

Eigentümer sehen verfassungswidrigen Eingriff – Gesetzesziel wird verfehlt

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland prüft derzeit Klagen gegen die in Berlin und Schleswig-Holstein geltenden Miet­preis­bremsen­verordnungen. „Mit der Miet­preis­bremse greift der Staat in unverhältnis­mäßiger Weise in die Eigentums­rechte der privaten Vermieter ein. Hinzu kommt, dass die Miet­preis­bremse die Situation auf lokal angespannten Wohnungs­märkten verschärfen statt entschärfen wird“, erläuterte Haupt­geschäfts­führer Kai Warnecke heute in Berlin.

Der Verband hält die Ermäch­tigungs­grundlage des Bundes für verfassungs­widrig und stützt sich dabei auf ein Gutachten von drei renommierten Juristen der Berliner Humboldt-Universität. „Wenn das Bundes­gesetz verfassungs­widrig ist, dann sind es auch die Landes­verordnungen zur Miet­preis­bremse. Wir sind daher zuversichtlich, dass wir mit diesen Klagen den schwer­wiegenden Eingriff in die Eigentums­rechte rück­gängig machen können“, unterstrich Warnecke.

Die Miet­preis­bremse können die Länder für Gebiete mit einem angespannten Wohnungs­markt per Verordnung festlegen. Dadurch soll verhindert werden, dass Neuvertrags­mieten mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichs­miete liegen. „Diese Deckelung führt dazu, dass zu einem unveränderten Preis mehr Wohn­raum nachgefragt werden kann. Das zuvor bereits sehr begehrte Quartier wird somit noch begehrter. Doch sozial schwache Wohnungs­suchende werden von dieser Deckelung nichts haben, sondern vor allem die zahlungs­kräftigen“, warnte Hauptgeschäftsführer Warnecke.