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Energiewende im Gebäudebestand ein Fundament geben
Haus & Grund legt Forderungen vor
„Bei der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung für den Gebäudebereich prallen derzeit politisches Wunschdenken und die Realität arg aufeinander.“ So kommentiert Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die Debatte über das Verbot des Einbaus neuer Öl- und Gasheizungen ab dem kommenden Jahr. Das Ziel eines klimafreundlichen Wohnungsbestandes sei dabei unstrittig. „Die Bundesregierung hat es bisher allerdings versäumt, den Haus- und Wohnungseigentümern Mittel und Wege aufzuzeigen, wie das Ganze in der Praxis umgesetzt werden kann“, stellte Warnecke fest.
Er forderte die Bundesregierung auf, spätestens bis 2026 Folgendes zu tun:
• Jeder Eigentümer erhält einen kostenlosen individuellen Sanierungsfahrplan für sein Gebäude.
• Jede Kommune legt einen verbindlichen Wärme- und Energieversorgungsplan vor.
• Die Bundesregierung garantiert gesetzlich den privaten Eigentümern einen langfristig gesicherten Zugang zu Fördermitteln. Dabei muss auch das gefördert werden, was gesetzlich gefordert ist.
• Es stehen geeignete Technologien sowie qualifizierte Fachkräfte in ausreichender Menge zur Verfügung.
• Um die Alterssicherung von Rentnern nicht zu gefährden, wird eine Härtefallklausel eingeführt.
• Ausnahmen gelten dann, wenn technisch keine klimaneutrale Wärmeversorgung möglich ist.
Nur unter diesen Voraussetzungen können die Eigentümer ihre immensen Ausgaben auf dem Weg zur Klimaneutralität vernünftig planen und wird Unsicherheit reduziert. Um bis 2045 Klimaneutralität erreichen zu können, sind aus Sicht von Haus & Grund weitere Schritte und Maßnahmen notwendig:
• Der Gebäudesektor muss 2027 in den sektorübergreifenden europäischen Emissionshandel integriert werden.
• Zeitgleich müssen sämtliche ordnungspolitischen Vorgaben entfallen.
• Die Einnahmen aus dem Emissionshandel müssen, neben der Finanzierung der energetischen Gebäudesanierung, anteilig in Form eines Klimageldes an die Bürger zurückgegeben werden.
• Es muss ein für private Kleinvermieter praktikables und bürokratiearmes Mieterstrommodell auf den Weg gebracht werden.
Haus & Grund: Debatte über CO2-Bepreisung ist unredlich
Zusatzbelastung ist gemeinsamer Beschluss von Union und SPD
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland bezeichnete die aktuelle Debatte über die CO2-Bepreisung in Mietverhältnissen als unredlich. Union und SPD hätten im Bundestag gemeinsam die CO2-Bepreisung von Öl und Gas mit dem Wissen beschlossen, dass die Verbraucher diesen Preis zahlen sollen. Sie hätten auch – anders als von Ökonomen empfohlen – gemeinsam beschlossen, dass die Einnahmen nicht als Pro-Kopf-Pauschale an die Verbraucher zurückgegeben werden. „Jetzt – wie die SPD – so zu tun, als komme die Zusatzbelastung für Mieter überraschend, ist allein dem Wahlkampf zuzuschreiben. Die Mieter auf Kosten der Vermieter entlasten zu wollen, widerspricht dem Konzept der CO2-Bepreisung und damit dem Klimaschutz. Dann sollte die SPD so ehrlich sein und sich für die Abschaffung des CO2-Preises einsetzen“, sagte Warnecke.
Haus & Grund warnt vor noch mehr Experten-Runden in der Wohnungspolitik
Die mögliche neue Koalition aus CDU, CSU und SPD droht sich in Expertengremien zur Zukunft des Bauens und Wohnens zu verlieren. Davor warnt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland mit Blick auf den im Entwurf des Koalitionsvertrags angekündigten Wohngipfel 2018 und die Einsetzung einer Enquête-Kommission für eine ‚Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik‘. „Die Bundesregierung hat 2016 ein 10-Punkte-Programm zur Wohnungsbau-Offensive beschlossen. Der Endbericht der Baukostensenkungskommission liegt seit November 2015 auf dem Tisch. Beides enthält bereits konkrete Vorschläge, die nun nicht endlos zerredet werden dürfen, sondern endlich umgesetzt werden müssen“, betonte Verbandspräsident Kai Warnecke heute in Berlin.
Das 2014 gegründete Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen, in dem auch Haus & Grund Deutschland mitarbeitet, war maßgeblich an der Entwicklung des 10-Punkte-Programms beteiligt. Im Rahmen dieses Bündnisses wurde 2017 eine Innovationspartnerschaft mit Arbeits- und Unterarbeitsgruppen gegründet. „Schon dieses Nebeneinander von Expertenrunden ist ohne baldiges Handeln dem Bürger schwer vermittelbar“, unterstrich der Verbandspräsident. „Weitere Gremien sind überflüssig und zeugen eher von Planlosigkeit als von Gestaltungswillen.“
Haus & Grund für Änderungen am Gebäudeenergiegesetz
Stromkosten steigen um bis zu 100 Euro pro Jahr und Haushalt
Strom wird bald pro Haushalt jährlich um bis zu 100 Euro teurer. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland mit Verweis auf einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Digitalisierung der Energiewende hin. Die Bundesregierung will den Einsatz von intelligenten Stromzählern zwar zunächst nur für größere Haushalte vorschreiben. Gleichzeitig räumt sie den Stromunternehmen aber das Recht ein, intelligente Stromzähler auch gegen den Willen der Eigentümer und Mieter zu installieren. Die damit zusammenhängenden Kosten von bis zu 100 Euro müssen die Haushalte selbst tragen.
„Es ist kaum mehr glaubhaft, wenn die Bundesregierung die hohen Wohnkosten beklagt und parallel das Wohnen mit solchen Projekten immens verteuert“, kritisierte Kai Warnecke, Hauptgeschäftsführer von Haus & Grund Deutschland, die Pläne. Die Kosten und die von der Bundesregierung erwarteten Einsparungen pro Haushalt stünden nicht ansatzweise in einem vernünftigen Verhältnis.
Darüber hinaus sei die Bezeichnung als „intelligente Stromzähler“ irreführend. Denn die heutigen Geräte haben keinen Mehrwert für den Verbraucher, sondern ermöglichen nur den Stromkonzernen eine Renditeoptimierung. „Dieses Vorhaben ist klimapolitisch und ökonomisch vollkommener Nonsens und muss ersatzlos gestrichen werden“, forderte Warnecke.
Haus & Grund begrüßt BGH-Urteil
In seiner heutigen Entscheidung hat der BGH (VIII ZR 94/17) klargestellt, dass Mieter ihre einmal erteilte Zustimmung zu einer schriftlich verlangten Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nicht widerrufen können. Die Richter begründeten dies damit, dass nach den mietrechtlichen Vorschriften den Mietern ohnehin eine Bedenkzeit von mindestens zwei Monaten nach Erhalt der Mieterhöhung zustehe. Daher sei eine Überrumpelungssituation nicht gegeben, so dass kein zusätzliches Widerrufsrecht benötigt werde.
Haus & Grund hält die Entscheidung für absolut nachvollziehbar. „Erschütternd ist eigentlich nur, dass es einer Entscheidung des BGH bedurfte, um diese durch die Verbraucherrechterichtlinie entstandene Unsicherheit zu beseitigen,“ kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die Entscheidung. „Die privaten Vermieter haben mit Recht die Erwartung, dass solche Fragen bereits beim Gesetzgebungsverfahren eindeutig geklärt werden.“
Mehr Regulierung – teurer Klimaschutz
Grüne verpassen Kurswechsel in der Klimapolitik
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland kritisierte heute die Pläne der Grünen für ein Klimaschutz-Sofortprogramm. „Die Grünen korrigieren nicht das klimapolitische Gemurkse der Großen Koalition, sondern treiben es mit ihrem planwirtschaftlichen Klein-Klein sogar noch auf die Spitze“, kommentierte Verbandspräsident Kai Warnecke. Detaillierte Ver- und Gebote schützten das Klima nicht wirkungsvoller, sondern würden dazu verleiten, Geld mit wirkungslosen Maßnahmen zu verschwenden.
Die Mittel für einen kosteneffizienten Klimaschutz habe die Wissenschaft hinlänglich beschrieben: ein möglichst europaweit einheitlicher, sektorübergreifender CO2-Preis mit verlässlichen CO2-Reduktionszielen. Diese CO2-Bepreisung müsse zwingend flankiert werden durch entsprechende Entlastungen für alle Bürger – etwa in Form eines Klimageldes. „Wenn der CO2-Preis kontinuierlich steigt, wird die Ölheizung zu teuer – ganz ohne Verbot. Welche neue Heizung der Eigentümer dann einbaut, sollte er alleine entscheiden“ sagte Warnecke. Um das zu können, müssten Eigentümer wissen, welche Energien wo und wann zur Verfügung stehen und was sie sinnvollerweise an ihrem Gebäude zusätzlich ändern können. Diese Informationen in Form eines Versorgungsatlas sowie eines individuellen, kostenlosen Sanierungsfahrplans habe der Staat in den kommenden vier Jahren bereitzustellen.
Haus & Grund zu aktuellen BGH-Urteilen
Kommunen sind wesentlich für Belastung verantwortlich
Die Belastung eines Privathaushalts mit der Grundsteuer variiert je nach Wohnort um über 400 Euro. Das ist das Ergebnis einer Studie, die das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln im Auftrag des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland erstellt hat. Ein Haushalt zahlt beispielsweise in Gütersloh oder Regensburg 323 Euro bzw. 335 Euro im Jahr an Grundsteuer B. In Berlin, Duisburg oder Witten beträgt die Grundsteuerlast dagegen 686 Euro, 724 Euro bzw. 771 Euro.
„Die Studie zeigt sehr deutlich, dass die Grundsteuerbelastung nicht nur vom Wert der Immobilie, sondern wesentlich vom Finanzbedarf der Kommune abhängig ist. Maßgeblich für die Grundsteuerhöhe ist der Hebesatz, der das Wohnen in Witten, Duisburg und Berlin teuer macht, nicht der Immobilienwert“, kommentiert Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die Ergebnisse. Die Studie soll für Kommunen ein Anstoß sein, die Grundsteuerbelastung für ihre Bürger zu senken. „Ein hoher Hebesatz und eine hohe Grundsteuerlast lassen augenscheinlich nicht auf ein gutes Wohnumfeld und ein gutes kommunales Infrastrukturangebot schließen. Eine niedrigere Grundsteuer kann für eine Kommune offenbar förderlich sein“, gab Warnecke zu bedenken.
Grundsteuerranking:
Stadt Jahresgrundsteuer Hebesatz
1 Gütersloh 323 € 381 %
2 Regensburg 335 € 395 %
3 Ratingen 339 € 400 %
4 Reutlingen 339 € 400 %
5 Ludwigsburg 343 € 405 %
96 Marl 669 € 790 %
97 Leverkusen 669 € 790 %
98 Berlin 686 € 810 %
99 Duisburg 724 € 855 %
100 Witten 771 € 910 %
Im Rahmen der Studie wurde die Belastung eines Haushalts durch die Grundsteuer B in den nach Einwohnern 100 größten Städten in Deutschland untersucht. Für diesen Vergleich wurden nicht die Hebesätze der Städte verglichen, sondern die jährliche Grundsteuer eines Haushalts, der in diesen Städten wohnt, herangezogen.
» Vollständiges Ranking inklusive Methodenbeschreibung
Haus & Grund fordert Klarstellung
Baum- und Strauchschnitt richtig entsorgen
Im Frühjahr fällt im Garten haufenweise Baum- und Strauchschnitt an. Eigentümer sollten jedoch nicht auf die Idee kommen, ein eigenes Osterfeuer im heimischen Garten zu entzünden, rät der Eigentümerverband Haus & Grund. Stattdessen sollte das Schnittgut gebündelt in einer öffentlichen Entsorgungseinrichtung, wie beispielsweise einem Wertstoffhof, entsorgt werden.
Nach Angaben von Haus & Grund hilft es auch nicht, das Feuer im eigenen Garten kurzerhand als Osterfeuer genehmigen lassen zu wollen. Ein geplantes Feuer kann nur dann als Osterfeuer genehmigt werden, wenn sein Zweck nicht die Abfallbeseitigung ist, sondern die Pflege des Brauchtums. Von Letzterem kann in der Regel ausgegangen werden, wenn lokal verankerte Organisationen oder Vereine das Feuer ausrichten und es als öffentliche Veranstaltung für jedermann zugänglich ist (VG Arnsberg, Beschluss vom 29. März 2012, Az. 7 L 242/12).
Haus & Grund weist darauf hin, dass das Verbrennen von Pflanzenabfällen in den Ländern unterschiedlich geregelt ist. Zusätzlich können auch Gemeinden ergänzende Abfallsatzungen erlassen haben. Über die Regelungen im Einzelfall informieren die Gemeindeverwaltungen. Sollte das Verbrennen von Gartenabfällen ausnahmsweise erlaubt sein, ist darauf zu achten, Nachbarn durch Rauch und Geruch nicht zu belästigen oder zu gefährden.
Auch Eigentümer von Denkmälern können profitieren
Vermieter haben grundsätzlich Anspruch auf einen Teilerlass der Grundsteuer, wenn sie im vergangenen Jahr unverschuldet erhebliche Mietausfälle hatten. Entsprechende Anträge für das Jahr 2018 können in diesem Jahr bis 1. April gestellt werden. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Ein vollständiger Erlass der Grundsteuer wird für Grundeigentum gewährt, dessen Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt – beispielsweise aus Gründen des Denkmal- und Naturschutzes. Voraussetzung ist, dass die Erhaltungskosten regelmäßig über den Einnahmen liegen. Bei Selbstnutzern ist der Gegenwert der Nutzung entscheidend.
Zuständig für den Erlassantrag sind die Steuerämter der Städte und Gemeinden, in den Stadtstaaten die Finanzämter. Die Frist ist nicht verlängerbar. Wird der Termin versäumt, kommt nur noch ein Erlass im Ermessen des Finanzamtes in Frage.
Die Grundsteuer für vermietete Immobilien wird erlassen, wenn die Mieterträge entweder um mehr als 50 Prozent hinter dem normalen Rohertrag einer Immobilie zurückgeblieben sind oder eine Immobilie vollkommen ertraglos war. Im ersten Fall werden 25 Prozent der Grundsteuer erlassen, im zweiten Fall 50 Prozent. Der Erlass ist immer dann möglich, wenn die Ursache der Mietausfälle in Leerstand, allgemeinem Mietpreisverfall oder struktureller Nichtvermietbarkeit liegt. Auch außergewöhnliche Ereignisse, wie Wohnungsbrände oder Wasserschäden, die zu leerstandsbedingten Mietausfällen führen, berechtigen zu einem Grundsteuererlass. Allerdings darf der Vermieter die Mietausfälle nicht selbst verschuldet haben. Dies setzt bei nicht vermieteten Wohnungen vor allem ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen voraus, die stets dokumentiert werden sollten.
Haus & Grund kritisiert Stopp der Bundesförderung klimaschützender Maßnahmen
Hauseigentümer brauchen Planbarkeit
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland kritisierte heute den Stopp der Bundesförderung energieeffizienter Gebäude. „Auf die Gebäudeeigentümer wird der Druck zum klimaneutralen Umbau ihrer Häuser immer weiter erhöht und nun stoppt der Bund die dringend notwendige Förderung. Das passt nicht zusammen“, kritisierte Verbandspräsident Kai Warnecke heute in Berlin.
Wenn der Gebäudesektor seine Klimaziele erreichen solle, brauchen die Eigentümer Planbarkeit und keine Förderung nach Gutsherrenart. Warnecke forderte Klimaschutzminister Habeck auf, unverzüglich für eine Wiederaufnahme der Förderung zu sorgen. Alles andere wäre ein Armutszeugnis für die Klimapolitik der Ampelkoalition.
Emissionshandel stärken statt kleinteiliger Maßnahmen
Haus & Grund: Gerechtigkeitslücke muss endlich geschlossen werden
Haus & Grund begrüßt Vorgehen des Kartellamtes
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßt die Ankündigung des Bundeskartellamtes, die Müllgebühren in Deutschland prüfen zu wollen. Haus & Grund hat im Juni das Müllgebührenranking 2016 veröffentlicht. In der Studie, die das Institut der deutschen Wirtschaft Köln im Auftrag von Haus & Grund Deutschland erstellt hat, werden die Kosten der Müllabfuhr für eine vierköpfige Familie unter Berücksichtigung des Abholrhythmus und des Serviceumfangs miteinander verglichen. „Wir begrüßen es, dass die Studie Anlass für weitere Untersuchungen ist“, erklärte Dr. Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland, heute in Berlin.
„Für den einzelnen Bürger war es bisher kaum möglich, die Müllgebühren seiner Stadt mit denen anderer Städte zu vergleichen. Die Städte konnten sich bisher hinter ihren Gebührenordnungen verstecken. Wir hoffen, dass mehr Transparenz zu niedrigen Gebühren führt“, erklärte Warnecke. „Wir wollen mit der Studie einen Prozess anstoßen, bei dem die Gründe für die großen Preisunterschiede analysiert werden. Zwischen der günstigsten und teuersten Stadt liegen 600 Euro im Jahr. Das ist nicht hinnehmbar“, forderte Warnecke. „Hier gibt es großes Einsparpotenzial zum Nutzen von Mietern und Eigenheimern, dass auch die Attraktivität der Städte steigert“, resümierte Warnecke.
Haus & Grund fordert Abschaffung der Mietpreisbremse
Selbst Experten können die ortsübliche Vergleichsmiete nicht korrekt ermitteln. Das ist das Ergebnis eines Praxistests von Haus & Grund Deutschland. „Die Große Koalition beschließt Gesetze, die nicht nur private Kleinvermieter überfordern. Auch Experten können nicht helfen. Daraus muss der Bundestag endlich Konsequenzen ziehen: Die Mietpreisbremse muss weg!“ Das forderte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute in Berlin.
In Gebieten, in denen die Mietpreisbremse gilt, knüpft die Neuvertragsmiete an die ortsübliche Vergleichsmiete an. Letztere kann entweder mit dem örtlichen Mietspiegel, drei Vergleichswohnungen oder mit dem Gutachten eines Sachverständigen festgestellt werden. Wenn es keinen Mietspiegel gibt, sind private Vermieter auf Sachverständige angewiesen, weil sie nicht – wie ein Konzern oder eine Genossenschaft – auf eigene Vergleichswohnungen zurückgreifen können. „Häufig haben wir bei unserem Praxistest gar keine Gutachter gefunden. Wenn doch, rieten einige aufgrund der hohen Kosten von einem Gutachten ab“, erläuterte Warnecke. Daher konnten in Bremen, Kiel und Kassel keine Gutachten erstellt werden. In Berlin haben drei Experten ein Gutachten für dieselbe Wohnung erstellt. Dabei kam es zu Abweichungen von 26 Prozent. Auch in Bonn konnte Haus & Grund nach langem Suchen drei Gutachter beauftragen und auch hier gab es Abweichungen von bis zu 27 Prozent bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Warnecke wies darauf hin, dass selbst mit Mietspiegeln die Probleme nicht beseitigt werden: So nahmen einige Gutachter für ihre Arbeit den örtlichen Mietspiegel zu Hilfe. Es zeigte sich, dass unterschiedliche Gutachter dasselbe Wohnungsmerkmal derselben Wohnung unterschiedlich bewerteten und somit zu unterschiedlichen Ergebnissen kamen. „Es kann nicht sein, dass Mieter und Vermieter mit diesem Problem alleingelassen werden und die Politik immer weiter Konfliktpotenziale schafft“, kritisierte der Verbandspräsident.
» Praxistest ortsübliche Vergleichsmiete
Gericht: Igel sind im mietrechtlichen Sinn keine Kleintiere
Mieter dürfen in ihren Wohnungen nicht ohne Weiteres wilde Tiere halten. Sollte diese Art der Tierhaltung nicht explizit im Mietvertrag vereinbart worden sein, hat der Vermieter das Recht, eine Abmahnung auszusprechen und bei Missachtung dieser eine sofortige und fristlose Kündigung geltend zu machen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.
Solch ein Fall ereignete sich kürzlich in Berlin. Eine Mieterin pflegte verletzte Igel. Wegen des strengen Wildtiergeruchs beschwerten sich einige Nachbarn. Darauf folgte zunächst eine Abmahnung durch den Vermieter, die jedoch von der Mieterin missachtet wurde. Daraufhin kündigte der Vermieter das Mietverhältnis.
Das Amtsgericht Berlin-Spandau befand diese Kündigung als gerechtfertigt (Az. 12 C 133/14). Das Gericht urteilte, Hasen und Katzen seien Kleinhaustiere – Igel hingegen seien zwar klein, aber wild und daher von der stets erlaubten Kleintierhaltung ausgeschlossen. Auch wenn die Betreuung der Igel aus Tierliebe resultiere – Abmahnungen vom Vermieter zu missachten, könnte unter Umständen das Mietverhältnis gefährden.
Müllgebühren: Nürnberg am günstigsten, Leverkusen am teuersten
Zusatzerhebung in 25 kleineren Städten
Der Sieger des Müllgebühren-Rankings 2022 steht fest: Nürnberg ist bei dieser kommunalen Dienstleistung die günstigste Großstadt in Deutschland. Auf Nürnberg folgen Flensburg und Wolfsburg. Das berichtet heute der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln hat im Auftrag des Verbandes die Müllgebühren der nach Einwohnern 100 größten Städte in Deutschland untersucht. Danach sind Leverkusen, Trier und Bergisch Gladbach am teuersten.
„Die Kosten des Wohnens steigen derzeit aufgrund rasant steigender Energiepreise dramatisch“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke bei der Vorstellung des Rankings in Berlin. „Dabei dürfen wir jedoch nicht die vielen weiteren Kostentreiber vernachlässigen. Im Gegenteil: Jeder Euro weniger hilft Mietern und Selbstnutzern in der sich zuspitzenden Energiekrise.“
Insgesamt sind die Abfallgebühren im Durchschnitt der 100 Städte in den letzten drei Jahren um ca. 8 Prozent auf 312 Euro gestiegen. 19 Städte senkten die Gebühren im Vergleich der letzten drei Jahre. Das bedeutet, dass die Gebühren in 81 Prozent der Städte gestiegen sind. Während Städte wie Nürnberg oder Wolfsburg die Gebühren in den letzten zwei Jahren um rund ein Drittel bzw. knapp 10 Prozent sogar senken konnten, stiegen sie in Erfurt, Fürth oder Gelsenkirchen um über 20 Prozent.
Warnecke wies darauf hin, dass das Ranking in diesem Jahr verfeinert wurde. Die Bürgerinnen und Bürger könnten nun ihre realen Abfallgebühren besser miteinander vergleichen. Zusätzlich gebe es aber auch nach wie vor ein Gesamtranking in Form eines Indexes.
Erstmalig hat das IW Köln ergänzend die Müllgebühren 25 mittelgroßer Städte untersucht. Hier gewinnt Brandenburg an der Havel. Auf den Plätzen folgen Stralsund und Norderstedt. Hinten liegen Nordhausen, Celle und Neunkirchen. „Es zeigt sich, dass die kleineren Städte nicht günstiger, aber auch nicht teurer als die Großstädte sind. Jede Stadt muss ihre Hausaufgaben ordentlich erledigen, damit die Nebenkosten für die Menschen bezahlbar bleiben, forderte Warnecke. Es seien keine grundsätzlichen Muster wie die Größe einer Stadt, die Einwohnerdichte oder die Haushaltslage als Gründe für hohe oder niedrige Abfallgebühren zu identifizieren. „Am Ende liegt es an individuellen Gegebenheiten wie falsch dimensionierten Müllverbrennungsanlagen, weniger effiziente Services oder einer fehlenden ambitionierteren Politik, die die Müllgebühren in die Höhe treiben“, sagte Warnecke.
DIW-Studie: Immer mehr Mieterschutz verdrängt letztlich Mieter
Haus & Grund fordert neuen Ausgleich der Interessen
Immer mehr Mietregulierung führt letztlich dazu, dass sich das Mietwohnungsangebot reduziert und Wohnungssuchende auf Eigentumswohnungen ausweichen müssen. Damit schrumpft der Anteil der Mieterhaushalte. Das ist das Ergebnis einer Studie des Consulting-Unternehmens des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, DIW Econ, im Auftrag des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland. „In den vergangenen Jahrzehnten ist Deutschland mit einem starken Mietwohnungsmarkt sehr gut gefahren. Er war von einem Ausgleich der Interessen zwischen Mietern und Vermietern geprägt. Dieses Gleichgewicht müssen wir jetzt wieder neu herstellen“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die Studie.
Die Wissenschaftler haben den Zusammenhang zwischen Mietregulierung und Mieterquote am Beispiel aktueller wohnungspolitischer Vorschläge von SPD, den Grünen, der Linken sowie der Berliner Landesregierung untersucht. Alle Politikvorschläge – würden sie in ganz Deutschland gelten – ließen die Mieterquote in den kommenden zehn Jahren sinken. Um 4,5 Prozentpunkte würde die Quote bei Geltung der Vorschläge der Linken sowie des Berliner Senats sinken, bei den Vorschlägen der SPD würde das Minus bei 2,8 Prozenten und bei denen der Grünen bei 2,4 Prozentpunkten liegen.
„Je mehr die Mieten und Wohnungsmärkte reguliert werden, umso mehr Eigentümer geben ihre Mietwohnungen auf und verkaufen diese an Selbstnutzer. Dieser Angebotsrückgang wird verstärkt, indem Bestandsmieter länger als eigentlich gewollt in ihren Wohnungen mit stark regulierten Mieten bleiben. Im Ergebnis wird für Wohnungssuchende der Zugang zu Mietwohnungen deutlich erschwert“, fasste Warnecke die Studienergebnisse zusammen. Dies sei eine fatale Entwicklung. Er plädierte für einen gesunden Mix aus Selbstnutzung und Wohnen zur Miete, um Stabilität und Flexibilität auf dem Wohnungsmarkt zu verbinden.
Vor allem finanzschwache Eigentümer wären betroffen
Handy von Freunden aufladen kann künftig teuer werden
Wer einen Freund bei sich zuhause ein Handy aufladen lässt, muss künftig mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen. So will es eine vom Bundeswirtschaftsministerium erlassene Verordnung mit dem Titel Marktstammdatenregisterverordnung, auf die der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hinweist. „Das ist eine kafkaeske Situation, die vielleicht so nicht gewollt war, aber nun Tatsache ist“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute in Berlin die neue Verordnung. „Wir fordern das Wirtschaftsministerium auf, die Verordnung schnell zu korrigieren und klarzustellen, dass Bagatellfälle im privaten Bereich nicht erfasst sind.“
Nach dem Wortlaut der Verordnung müssen sich Stromlieferanten in einer Datenbank bei der Bundesnetzagentur registrieren und dort die Stromlieferung anzeigen. Stromlieferant ist hierbei jede natürliche oder juristische Person, die Strom an andere liefert. Da das Ministerium hier schwammig bleibt, wird nicht zwischen Energiekonzernen und Privathaushalten unterschieden. So besteht die Registrierungspflicht zum Beispiel auch, wenn ein Handwerker im Hause tätig ist, seine Geräte an eine Steckdose anschließt und den Strom des Kunden nutzt. Auch wer Bekannte in seinem Haus ein Handy aufladen oder den mitgebrachten Föhn nutzen lässt, stellt diesen Strom zur Verfügung. Wer der Pflicht zur Registrierung nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen.
Die Verordnung ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Die Pflicht zur Registrierung soll ab dem 1. Januar 2018 gelten. Da die Bundesnetzagentur das hierfür notwendige Webportal bis dahin nicht fertiggestellt haben wird, soll die Registrierung vermutlich erst ab Sommer 2018 möglich sein.
Sozialhilfeträger und Vermieter können gemeinsam helfen
„Viele Fälle von Wohnungslosigkeit ließen sich verhindern, wenn die rechtlichen Hürden gesenkt würden und Sozialhilfeträger und Vermieter enger zusammenarbeiten könnten.“ Mit diesen Worten kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die heute veröffentlichten Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W). Danach waren im Laufe des Jahres 2017 rund 650.000 Menschen in Deutschland ohne Wohnung. „Wir müssen verhindern, dass Mietrückstände und damit Krisensituationen entstehen. Das gemeinsame Ziel von Mieter, Vermieter und Sozialhilfe muss sein, dass die Kosten der Unterkunft oder das Wohngeld beim Vermieter ankommen und so die Wohnung gesichert wird“, so Warnecke.
Der Eigentümerverband sieht dafür konkret zwei Ansatzpunkte:
Klagewelle zur Vergleichsmiete erwartet
„Die Mietpreisbremse wird dem Wohnungsmarkt schaden und den bedürftigen Wohnungssuchenden nicht helfen“, so kommentiert Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann die Einigung zwischen Union und SPD auf Details zur Begrenzung von Mieterhöhungen bei neuen Mietverträgen. Gleichzeitig warnte Kornemann vor einer Klagewelle zur Vergleichsmiete.
Die Koalitionäre hätten es versäumt, die Mietpreisbremse nur dort zuzulassen, wo es mit einem qualifizierten Mietspiegel eine für jedermann rechtssichere Quelle zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete gibt. „Wir rechnen mit bis zu 150.000 zusätzlichen Streitigkeiten pro Jahr zwischen Mietern und Vermietern“, prognostiziert Kornemann. Zudem halte er die Mietpreisbremse für einen verfassungswidrigen Angriff auf das private Eigentum. „Neueste Untersuchungen zeigen, dass die privaten Vermieter heute schon mit ihren Wohnungen meist keinen Gewinn oder gar Verluste erwirtschaften. Die Mietpreisbremse verschärft diese prekäre Lage von Millionen Vermietern“, sagte Kornemann.
Dezemberabschlag: Haus & Grund plädiert für einfache Lösung
Angepasste Vorauszahlungen nicht aussetzen
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßt die Absicht der Bundesregierung, die Weitergabe der vom Staat übernommenen Dezember-Abschlagszahlungen bei Mietverhältnissen und Wohnungseigentümergemeinschaften im Rahmen der Heizkostenabrechnung zu organisieren. „Auf diesem Weg können die Entlastungsbeträge unbürokratisch und nach dem Anteil ihres Verbrauchs an die Mieter verteilt werden. Diese sinnvolle Lösung sollte daher nicht durch komplizierte Einzelmaßnahmen aufgeweicht werden“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke anlässlich der heutigen Anhörung im Bundestag.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Mieter, deren monatliche Vorauszahlungen aufgrund der steigenden Gaspreise in den letzten neun Monaten erhöht wurden, diesen Erhöhungsbetrag im Dezember nicht leisten müssen. Da aber bisher nur wenige Vermieter die Vorauszahlungen wegen der steigenden Gaspreise erhöhen konnten, fordert Haus & Grund die Streichung dieser Option. „Nur wenige Mieter könnten dies in Anspruch nehmen, aber bei allen Mietern würden hohe Erwartungen geweckt. Diese Irritationen sollte die Ampel-Koalition vermeiden“, sagte Warnecke.
Haus & Grund: Union muss im Bundestag Farbe bekennen
Bundesregierung beschließt Umwandlungsverbot
Die Bundesregierung wird heute die Novelle des Baugesetzbuchs beschließen und damit verbieten, dass Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelt werden können. „Das sogenannte Baulandmobilisierungsgesetz ist ein wohnungspolitisches Täuschungsmanöver der Bundesregierung, mit dem sie der Mangelverwaltung weiter Vorschub leistet. Statt Bauland zu mobilisieren, werden Eigentumsrechte beschnitten“, kritisierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. Mit dem Gesetz werde weder das Problem der Wohnungsknappheit gelöst noch wirksam Mieter geschützt. Er forderte die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag auf, nun Farbe zu bekennen und dem Gesetz die Zustimmung zu verweigern.
„Es kann nicht sein, dass den Kommunen in der Wohnungspolitik und den Geheimdiensten bei der Kommunikationsüberwachung deutlich mehr Rechte eingeräumt werden und die Interessen der Bürger dabei auf der Strecke bleiben“, betonte Warnecke. Zuvor war bekannt geworden, dass Bundesbauminister Seehofer in einer Art politischem Kuhhandel seine Zustimmung zum Umwandlungsverbot gab, um im Gegenzug von der SPD die Zustimmung für mehr Telekommunikationsüberwachung zu bekommen. „Das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun. Solche Deals untergraben das Vertrauen in politische Entscheidungen“, gab Warnecke zu bedenken.
Haus & Grund begrüßt BGH-Urteile
Haus & Grund gibt Tipps zu Schutzvorkehrungen
Die heftigen Sommergewitter der vergangenen Tage haben für Hauseigentümer in vielen Regionen Deutschlands gravierende Folgen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Wer keine Elementarschadensversicherung abgeschlossen hat, muss für die Wiederherstellung der Nutzbarkeit und Schäden an der Gebäudesubstanz selbst aufkommen. Damit das beim nächsten Starkregen nicht wieder passiert, rät Haus & Grund Eigentümern, jetzt Schutzvorkehrungen zu treffen:
Haus & Grund: Private Vermieter sind vor allem an guten Mietverhältnissen interessiert
Mieter bei privaten Kleinvermietern sind mit ihren Mietverhältnissen überdurchschnittlich zufrieden. Das belegt eine repräsentative Umfrage, die das Meinungsforschungsunternehmen Civey im Auftrag von Haus & Grund Deutschland durchgeführt hat. „Dieses Bild stimmt mit den Ergebnissen unserer jährlichen Vermieterbefragung überein“, betont Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. „Die Umfragen zeigen, dass private Vermieter vor allem an guten Mietverhältnissen interessiert sind und ihnen dies weitestgehend auch gelingt. Die persönliche Beziehung zwischen Vermieter und Mieter ist eine völlig andere als bei großen Wohnungsunternehmen. Das zahlt sich bei der Zufriedenheit der Mieter aus.“
In der aktuellen Civey-Umfrage gaben 36,7 Prozent aller Befragten an, mit ihrem Vermieter sehr zufrieden zu sein. Weitere 37 Prozent sind eher zufrieden. In der Gruppe der Mieter, die in Wohnungen von privaten Kleinvermietern leben – 60 Prozent der Befragten – ist die Zufriedenheit noch höher: 47,5 Prozent dieser Mieter sind sehr zufrieden, 27,8 Prozent eher zufrieden. Die repräsentative Umfrage wurde zwischen dem 31.Oktober und dem 1. November 2019 unter 2.500 Mietern in Deutschland durchgeführt.
Entscheidend ist der unmittelbare räumliche Zusammenhang
Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen kann auch für Arbeiten in Anspruch genommen werden, die jenseits des eigenen Grundstücks erbracht werden. Darauf weist der Hauseigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Entscheidend ist, dass es sich dann um Tätigkeiten handelt, die in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Haushalt des Steuerpflichtigen durchgeführt werden und dem Haushalt dienen.
Von einem engen räumlich-funktionalen Zusammenhang ist insbesondere auszugehen, wenn der Haushalt an das öffentliche Versorgungsnetz angeschlossen wird (BFH, Az. VI R 56/12 und FG Berlin-Brandenburg Az. 11 K 11018/15). Unter die Förderung fallen hingegen nicht Erschließungsbeiträge für eine Straße, die vor dem eigenen Grundstück entlangführt. Nach Auffassung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg gilt der Bau und Ausbau einer Straße nicht als Maßnahme der öffentlichen Daseinsvorsorge und ist demnach nicht begünstigt.
Gericht verbietet Online-Mietpreischeck in Hamburg
Der Mieterverein Hamburg ist an einer einfachen Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete gescheitert. Das Landgericht Hamburg hat den Online-Mietpreischeck des Hamburger Mietervereins per einstweiliger Verfügung verboten (Az. 327 O 303/15). Darauf weist der Verband Haus & Grund Deutschland hin. „Dieser Gerichtsbeschluss zeigt, dass es sich die Bundesregierung und der Bundestag mit der Mietpreisbremse zu einfach gemacht haben. Neuvertragsmieten an den schwammigen Begriff der ortsüblichen Vergleichsmiete zu koppeln, führt zwangsläufig zu Misstrauen und Rechtsstreitigkeiten“, kommentierte Kai Warnecke, Hauptgeschäftsführer von Haus & Grund Deutschland, heute in Berlin.
Das Landgericht bemängelt an dem Angebot, dass die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn undifferenziert mit dem Mittelwert des Hamburger Mietspiegels gleichgesetzt wird. Der Mietpreischeck unterscheidet Mietwohnungen weder nach Art und Beschaffenheit noch nach individueller Wohnlage. „Es wirft ein schlechtes Licht auf die Hamburger Mietervertreter, wenn diese die durch die Mietpreisbremse bei Mietern und Vermietern entstandene Rechtsunsicherheit ausnutzen, um auf Mitgliederfang zu gehen“, kritisierte Warnecke.
Hintergrund: Seit 1. Juli gilt in ganz Hamburg die Mietpreisbremse. Von Ausnahmen abgesehen, darf eine Neuvertragsmiete seitdem maximal 10 Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Mit dem Mietpreischeck sollten Hamburger Neumieter einfach am Rechner prüfen können, ob sich ihre Miete im gesetzlichen Rahmen bewegt. Zugleich stellt der Mieterverein über sein Portal Musterschreiben bereit, damit Mieter eine vermeintlich zu hohe Miete rügen können.
Wärmewende: Ampel auf dem Weg zu wichtigen Korrekturen
Technologieoffenheit und Finanzierbarkeit sind elementar
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßte heute die vom Koalitionsausschuss der Ampel-Regierung angekündigten Änderungen am bisherigen Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes. „Technologieoffenheit ist bei der Wärmewende elementar und muss mindestens so lange gewährleistet sein bis die Kommunen eine Entscheidung über die Wärme- und Energieversorgung einer jeden Immobilie getroffen haben“, unterstrich Verbandschef Kai Warnecke.
Haus & Grund forderte zudem, dass sich Zeiträume für Außerbetriebnahmen von fossilen Heizungen auch an den technischen Möglichkeiten orientieren müssen und nannte das Beispiel der fehlenden Alternative für Gasetagenheizungen. Zudem müssten Kriterien für Härtefallregelungen neben den persönlichen finanziellen Möglichkeiten auch Erwägungen der Altersgerechtigkeit sowie die Perspektiven der regionalen Entwicklung sein. Mit Blick auf höhere Förderungen für den Heizungstausch forderte Verbandspräsident Warnecke, diese primär in Gestalt einer steuerlichen Absetzbarkeit und in Form von Zuschüssen zu organisieren. Nur so ließen sich alle Eigentümergruppen erreichen, wovon mittelbar auch Mieterinnen und Mieter profitierten.
Haus & Grund fordert Senkung der Grunderwerbsteuer in den Ländern
Reform muss zu mehr Steuergerechtigkeit führen
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland forderte heute die Länder auf, zügig ihre Grunderwerbsteuersätze zu senken. Anlässlich des heutigen Beschlusses des Bundestags zur Reform der Grunderwerbsteuer sagte Präsident Kai Warnecke: „Steuersparende Share Deals für große Investoren zu erschweren ist nur der erste Schritt. Nun muss zwingend der zweite Schritt folgen: die Steuerentlastung für den Normalbürger, der sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen möchte. Sonst bleibt von der Reform nichts weiter als Mehreinnahmen des Staates.“
Nach langem Ringen hat der Bundestag heute eine Gerechtigkeitslücke im Steuersystem verkleinert. Die Grunderwerbsteuer wird künftig für Unternehmen fällig, wenn diese innerhalb von zehn Jahren mehr als 90 Prozent der Anteile an einer immobilienhaltenden Gesellschaft kaufen. Derzeit kann die Grunderwerbsteuer umgangen werden, wenn Unternehmen innerhalb von fünf Jahren bis zu 94,9 Prozent an einer Gesellschaft erwerben.
Haus & Grund fordert Vorleistung der Städte
Nach dem heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Diesel-Fahrverboten fordert der Interessenverband der privaten Haus- und Wohnungseigentümer Haus & Grund, dass Pendler durch mögliche Fahrverbote nicht benachteiligt werden dürfen. „Wenn es den Städten nicht gelingt, schnell für attraktive Alternativen zum Individualverkehr zu sorgen, wird der Zuzug in die Zentren weiter verstärkt – mit allen negativen Konsequenzen“, warnte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.
Auch ohne Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge ist es laut Haus & Grund geboten, das Umland und die ländlichen Räume so anzubinden, dass die Wohnungsmärkte in den begehrten Innenstädten entlastet werden. Diese Aufgabe sei nun dringlicher denn je, betonte Warnecke. Eine moderne Infrastruktur sei dafür zwingend notwendig, sei es in Form einer besseren Anbindung durch den öffentlichen Personennahverkehr oder auch durch moderne Datenleitungen.
Haus & Grund: Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen nicht weiter beschränken
Toleranz bei Angabe von Wohnflächen bleibt notwendig
Ein Toleranzbereich bei der Angabe von Wohnflächen ist notwendig. Die in einem Praxistest ermittelten Messdifferenzen sind zu groß. Darauf macht der Verband Haus & Grund Deutschland aufmerksam. „Die tatsächliche Wohnfläche gibt es in der Praxis nicht“, stellte Haus & Grund-Hauptgeschäftsführer Kai Warnecke fest. Wenn bei der Vermessung einer Wohnung durch drei Experten drei Ergebnisse mit bis zu 16 Prozent Abweichung herauskämen, dürfe der Gesetzgeber davor nicht die Augen verschließen. Eine hinreichend große Toleranz sei für alle Vertragspartner – Mieter, Vermieter, Käufer und Verkäufer – hilfreich.
Der Verband hat in den vergangenen Monaten jeweils eine Doppelhaushälfte sowie eine Altbauwohnung von Fachleuten vermessen lassen. Dabei traten Messungenauigkeiten und handwerkliche Fehler zutage. Zudem interpretierten die Messexperten die zugrundeliegenden Berechnungsvorgaben der Wohnflächenverordnung unterschiedlich. So hätten einige Vermesser eine Terrasse gar nicht in die Wohnfläche einbezogen, andere einen Balkon zu einem Viertel oder zur Hälfte. „Wenn ein Eigentümer seine Immobilie vermessen lässt und dafür bis zu 1.050 Euro ausgibt, muss er sich auf die Ergebnisse verlassen können. Da die Ergebnisse niemals einheitlich sein werden, muss es eine praxisgerechte Toleranzspanne nach oben und unten geben. Ansonsten wird es künftig deutlich mehr Streit über die Wohnfläche geben als bisher“, folgerte Warnecke.
Hintergrund: In ihrem Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD 2013 vereinbart, sie wollten „für alle Rechtsgebiete klarstellen, dass nur die tatsächliche Wohn- bzw. Nutzfläche Grundlage für Rechtsansprüche z. B. für die Höhe der Miete, für Mieterhöhungen sowie für die umlagefähigen Heiz- und Betriebskosten sein kann“. Diese Regelung strebt die Bundesregierung mit einem Gesetz an, das derzeit im Bundesjustizministerium erarbeitet wird und Anfang kommenden Jahres im Entwurf vorliegen soll.
» Praxistest: Wohnflächenberechnung
Haus & Grund fordert Klarstellung
Namen von Mietern an Klingelschildern und Briefkästen sind ohne Einwilligung der Mieter aus Datenschutzgründen möglicherweise unzulässig. Darauf weist heute der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. „Es darf nicht sein, dass Vermietern hohe Bußgelder drohen, nur weil sie die Namen ihrer Mieter an den Klingelschildern anbringen. Deshalb muss die Bundesregierung umgehend dieses Datenschutz-Chaos beenden und klarstellen, dass Namen an Klingelschildern und Briefkästen weiterhin genannt werden dürfen“, forderte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute in Berlin.
Hintergrund ist, dass ein großes Wohnungsunternehmen in Wien an 220.000 Wohnungen die Namen entfernt hat, weil die zuständige Behörde zu dem Schluss gekommen war, dass nach europäischem Datenschutzrecht die Verbindung von Nachname und Türnummer unzulässig sei. „Wir haben es hier mit europäischem Recht zu tun. Deshalb müssen wir davon ausgehen, dass dies auch in Deutschland Konsequenzen hat“, sagte Warnecke. Spätestens wenn Mieter den Vermieter auffordern, den Namen zu entfernen, muss dieser aktiv werden. Denn seit Geltung der Datenschutz-Grundverordnung sind die Bußgeldandrohungen für Verstöße gegen den Datenschutz extrem gestiegen.
Haus & Grund: Neuausrichtung des Klimaschutzes dringend notwendig
Jährliche, sektorscharfe CO2-Minderungsziele von Anfang an zum Scheitern verurteilt
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hat heute die Abschaffung des Klimaschutzgesetzes gefordert. „Für jeden Wirtschaftssektor national definierte CO2-Minderungsziele sind illusorisch. Der neue Bundestag muss daher zügig eine Klimaschutzpolitik beschließen, die unbürokratisch, kosteneffizient und wirksam ist“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke.
Hintergrund ist eine Auseinandersetzung zwischen dem Bundeswirtschafts- und dem Bundesinnenministerium auf der einen Seite sowie dem Expertenrat für Klimafragen über zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudesektor. Diese Maßnahmen waren aufgrund des Klimaschutzgesetzes notwendig geworden, nachdem der Gebäudesektor sein Minderungsziel im vergangenen Jahr minimal verfehlt hatte. „Hier zeigt sich die ganze Absurdität der aktuellen Klimaschutzpolitik: Verschwendung von Ressourcen, Bürokratismus in Reinkultur, politischer Streit und wenig Klimaschutz. Diesen Irrsinn kann sich Deutschland nicht länger leisten“, stellte Warnecke fest.
Nach Angaben von Haus & Grund verdeutlicht die aktuelle Debatte über den Bericht des Expertenrats, dass nur ein mindestens europaweiter und sektorübergreifender Handel mit Emissionszertifikaten zur CO2-Neutralität bis zur Mitte des Jahrhunderts führen kann. „Gerade der Gebäudesektor ist auf langfristige Perspektiven angewiesen. Planwirtschaftliche Jahresvorgaben haben hier nichts zu suchen. Dafür ist die Eigentümer- und Gebäudestruktur schlicht zu vielschichtig“, betonte Präsident Warnecke.
Haus & Grund warnt vor Verallgemeinerungen
Haus & Grund Deutschland: Fehlendes Bauland und hohe Baukosten sind Nadelöhr
„Die Milliarden aus dem Bundeshalt können die Probleme im Wohnungsbau lindern – nicht lösen“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke den heute im Bundestag debattierten Bundeshaushalt 2018. Darin enthalten sind für dieses Jahr unter anderem 1,5 Milliarden Euro zur Finanzierung der sozialen Wohnraumförderung sowie mehr als 260 Millionen Euro für das Baukindergeld. „Fehlendes Bauland und hohe Baukosten sind das Nadelöhr beim Wohnungsbau. Das werden die zentralen Themen beim geplanten Wohnungsgipfel im September sein.“
Positiv bewertet der Eigentümerverband die Verstetigung der Städtebauförderung. „Die beschlossenen Mittel stellen die Städtebauförderung auf eine solide Grundlage“, lobte Warnecke. Nun komme es darauf an, die betroffenen privaten Eigentümer vor Ort von Anfang an in alle Projekte zur Quartiers- und Stadtentwicklung einzubinden.
Als wertvolle Unterstützung für private Eigentümer bezeichnete Warnecke die für KfW-Förderprogramme bereitgestellten Mittel. „Die Stärkung des Programms ‚Kriminalprävention durch Einbruchsicherung‘ mit 25 Millionen Euro im Förderzeitraum 2018 – 19 trägt dem Sicherheitsbedürfnis der Menschen Rechnung.“
Haus & Grund begrüßt BGH-Urteil
Haus & Grund: Geringere Wohnkosten durch niedrigere Steuersätze möglich
Die Gemeinden kassieren durch steigende Grundsteuersätze weiter bei ihren Bürgern ab. Das ergibt eine aktuelle Untersuchung des Instituts für Steuern und Finanzen, auf die der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hinweist. Danach stieg 2015 der durchschnittliche Hebesatz in den Gemeinden ab 20.000 Einwohner von 500 auf 517 Prozent. „Die Politik kann nicht einerseits stetig steigende Wohnkosten beklagen und andererseits selbst diese Kosten immer weiter in die Höhe treiben“, beklagte Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann. Alle staatlichen Ebenen seien aufgefordert, Mieter und selbstnutzende Eigentümer endlich spürbar durch Abgabensenkungen zu entlasten.
Kornemann verwies auf die gute Finanzlage der Gemeinden, die nach jüngsten Angaben des Statistischen Bundesamts im vergangenen Jahr 3,2 Milliarden Euro mehr eingenommen als ausgegeben haben. Hier laufe die Haushaltssanierung im Wesentlichen über die Einnahmeseite. Wenn die Kommunen dann neben der Grundsteuer weitere kommunale Beiträge und Abgaben erhöhten, entstehe bei den Bürgern der fatale Eindruck, sie würden doppelt und dreifach zur Kasse gebeten. „Die Zeit ist reif, das Wohnen wieder erschwinglicher zu machen. Niedrigere Grundsteuersätze wären ein guter Anfang“, unterstrich Kornemann.
Befriedende Funktion beibehalten und stärken
„Mietspiegel dürfen nicht als politisches Lenkungsinstrument missbraucht werden. Ihre befriedende Funktion im Verhältnis Mieter/Vermieter muss erhalten und gestärkt werden.“ Das forderte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke anlässlich des heutigen Fachgesprächs im Bundesjustizministerium zur Reform der Mietspiegel. Aus diesen Gründen spricht sich Haus & Grund dagegen aus, den Betrachtungszeitraum im Mietspiegel abzubildender Mietänderungen von vier auf sechs Jahre auszudehnen.
Warnecke plädierte dafür, weiter den Kommunen zu überlassen, ob sie einen einfachen oder qualifizierten Mietspiegel und ob sie einen Tabellen- oder einen Regressionsmietspiegel nutzen möchten. „Alle Varianten haben ihre Vor- und Nachteile. Nur vor Ort kann entschieden werden, welche Variante auf die größte Akzeptanz bei Mietern und Vermietern trifft. Die Akzeptanz ist der relevante Erfolgsindikator und nicht etwa vermeintliche Wissenschaftlichkeit“, betonte der Verbandspräsident.
Haus & Grund begrüßt grundsätzlich das Ziel, die wissenschaftliche Qualität qualifizierter Mietspiegel zu verbessern. Dies gelinge durch größtmögliche Transparenz beim Erstellen von Mietspiegeln und eine möglichst hohe Beteiligung von Mietern und Vermietern an der Datenerhebung. Die Erfahrung zeige, dass die einem Mietspiegel zugrunde liegenden Basisdaten oft nicht repräsentativ für den lokalen Wohnungsmarkt sind, je nach Erstellungsmethoden unterschiedliche Ergebnisse entstehen und Daten sowie Berechnungen nicht offengelegt werden. Daher und aus rechtsstaatlichen Erwägungen muss es aus Sicht von Haus & Grund weiterhin möglich sein, qualifizierte Mietspiegel von Gerichten prüfen zu lassen.
Mieten sind zwischen 2015 und 2020 bezahlbarer geworden
Staatliche Unterstützung muss sich auf Betroffene konzentrieren
Mieten sind in Deutschland zwischen 2015 und 2020 für Lohnempfänger bezahlbarer geworden. Das ist das zentrale Ergebnis einer Untersuchung des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland, die der Verband heute in Berlin vorgestellt hat. Während die Löhne in diesem Zeitraum im Durchschnitt um 11,3 Prozent stiegen, stiegen die Bestandsmieten um 6,0 und die Neuvertragsmieten um 6,6 Prozent. „Daraus folgt, dass sich die Maßnahmen für eine bessere Bezahlbarkeit des Wohnens auf Personengruppen konzentrieren sollten, die nachweislich Probleme haben. Dazu zählen insbesondere Alleinerziehende, alleinstehende Rentner sowie Studenten“, sagte Verbandschef Kai Warnecke.
Auch auf regionaler Ebene ändert sich das Bild nicht:
• Die Bestandsmieten sind in fast allen Kreisen und kreisfreien Städten bezahlbarer geworden. Nur in 4 Kreisen ist Wohnen weniger bezahlbar geworden. In 19 Kreisen ist die Entwicklung nahezu gleich. In 378 Kreisen entwickelten sich Löhne schneller als die Bestandsmieten
• Die Neuvertragsmieten sind in vier Fünfteln aller Kreise und kreisfreien Städte bezahlbarer geworden. In 55 Kreisen sind Neuvertragsmieten weniger bezahlbar geworden. In 46 Kreisen ist die Entwicklung nahezu gleich. In 300 Kreisen entwickelten sich die Löhne schneller als die Neuvertragsmieten.
• In allen sieben größten deutschen Städten sind die Löhne stärker gestiegen als die Bestands- und Neuvertragsmieten.
In der Untersuchung hat Haus & Grund Deutschland die Lohnentwicklung von 2015 bis 2020 der Mietentwicklung im selben Zeitraum gegenübergestellt. Grundlage für die Lohnentwicklung sind die Angaben der Bundesagentur für Arbeit zu sozialversicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelten. Die Angaben zu den Mieten basieren auf Daten des Instituts F+B.
Bundesverfassungsgericht muss wohnungspolitisches Chaos beenden
„Es ist gut, dass das Landgericht Berlin den Berliner Mietendeckel so zügig als verfassungswidrig eingestuft hat. Umso schneller kann nun das Bundesverfassungsgericht dieses wohnungspolitische Chaos beenden.“ So kommentiert der Präsident des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland das gestrige Urteil (Az. 67 S 274/19). Leider sei der Berliner Senat nicht in der Lage, vernünftige wohnungspolitische Entscheidungen zum Wohl aller Berliner zu treffen. Wer, wie in erster Linie Senatorin Lompscher, ideologisch verblendet sei, habe nun einmal keinen klaren Blick auf die wahren wohnungspolitischen Herausforderungen der Stadt.
Warnecke betonte, dass es der Berliner Bausenatorin nicht um die Mieter gehe. Ihr langfristiges Ziel sei die Abschaffung privat vermieteten Wohneigentums. „Das darf nicht geschehen. Nur das breite Angebot von privaten Kleinvermietern sorgt für einen Wohnungsmarkt, auf dem die Mieter mit bezahlbarem und modernem Wohnraum versorgt werden können. Der Staat hat in der Vergangenheit zu oft gezeigt, dass er es nicht kann.“
Eigentümerverband Haus & Grund fordert Kohleausstieg
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland lehnt die Pläne von Bundesbauministerin Hendricks zur Änderung des Grundgesetzes als Ablenkungsmanöver ab. Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland, kritisiert die Äußerungen der Ministerin als „Wahlkampfgeplänkel, das niemandem hilft“. In Deutschland ist Wohnungsbau Aufgabe der Länder. „Eine Änderung des Grundgesetzes und die Neuzuteilung der Aufgaben von Bund und Ländern ist angesichts der Bundestagswahl 2017 und der zahlreichen Landtagswahlen faktisch ausgeschlossen“, erklärt Warnecke heute in Berlin.
„Das von Bundesbauministerin Hendricks ins Leben gerufene Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen hat in den letzten Jahren gute Vorschläge erarbeitet. Diese sollte Frau Hendricks jetzt umsetzen, bevor sie das Grundgesetz ändern will.“ fordert Warnecke. „Ein Abrüsten bei den energetischen Vorgaben würde die Investitionen in den Wohnungsbau mehr beleben als jede Grundgesetzänderung.“
Haus & Grund begrüßt BGH-Urteile
Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf müssen im Konfliktfall die Interessen von Mieter und Eigentümer individuell abgewogen werden. Dies betonte der Bundesgerichtshof heute mit zwei Urteilen (VIII ZR 180/18 und VIII ZR 167/17). Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßte die Entscheidungen. „Der Rechtsstaat gebietet diese Abwägung – und zwar immer auf den konkreten Fall bezogen“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. Er betonte, dass niemals infrage gestellt werden dürfe, dass Eigentümer ihre vermietete Wohnung grundsätzlich eines Tages auch selbst nutzen können. Dies sei ein legitimes Recht, dass der Staat schützen müsse. Nur dann würden überhaupt hinreichend Mietwohnungen angeboten und nur dann seien vermietete Immobilien als Teil der privaten Altersvorsorge in vielen Fällen überhaupt eine Option.
Haus & Grund widerspricht IG Bau-Vorsitzendem
„Statt ein teures Umzugsprogramm für Senioren aufzulegen, muss der altersgerechte Umbau von Wohnungen weiter vorangetrieben werden.“ So kommentierte Kai Warnecke, Hauptgeschäftsführer von Haus & Grund Deutschland, einen aktuellen Vorschlag des Bundesvorsitzenden der IG Bauen-Agrar-Umwelt, Robert Feiger, der Staat solle Senioren eine Umzugsprämie zahlen, damit sie aus großen Wohnungen auszögen und so jungen Familien Platz machten.
„Die älteren Menschen bleiben in ihren Wohnungen, weil sie sich dort wohl fühlen – nicht weil ihnen das Geld für einen Umzug fehlt“, ergänzte Warnecke. Senioren sollten so lange sie möchten in ihrer gewohnten Umgebung leben können. Deshalb sei es so wichtig, den altersgerechten Umbau von Wohnungen zu fördern. „Das ist für die kommenden Jahre und Jahrzehnte eine große gesellschaftspolitische Herausforderung, der sich die Politik und die wohnungspolitischen Akteure jetzt stellen müssen“, forderte Warnecke.
Wärmepumpengipfel: Realistische Ziele ambitioniert angehen
Regierung, Industrie und Handwerk müssen schnell handeln
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßt die Wärmepumpenoffensive der Bundesregierung. „Spätestens die energiepolitischen Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine sollten jedem gezeigt haben, wie enorm wichtig ein schneller Umstieg von fossiler auf erneuerbare Energie ist“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke vor dem morgigen Wärmepumpengipfel mit Bauministerin Geywitz und Wirtschaftsminister Habeck. Bei aller Eile müssten jedoch die begrenzten finanziellen und technischen Möglichkeiten der Verbraucher im Blick behalten werden.
Haus & Grund schlägt daher folgende Maßnahmen vor:
• Der Umstieg einer alten Heizung auf eine Wärmepumpe muss mit standardisierten Verfahren zügig und sicher erfolgen. Dafür müssen geeignete Wärmepumpen und ausreichend Fachkräfte vorgehalten werden. Der Einbau von Wärmepumpen soll zielgerichtet und vorrangig in Gebäuden erfolgen, die Niedertemperatur-ready sind, um eine hohe Effizienz und geringe Zusatzkosten zu sichern.
• Damit Eigentümer Klarheit bekommen, welche Maßnahmen an ihren Gebäuden für den Einsatz einer Wärmepumpe notwendig sind, soll für jedes Gebäude von unabhängigen Experten ein kostenloser Sanierungsfahrplan erstellt werden.
• Um die hohen Zusatzkosten auszugleichen, müssen Eigentümer mit einer auskömmlichen Wärmepumpenprämie unterstützt werden.
• Wärmepumpen sollten primär dort eingesetzt werden, wo sie 100 Prozent der benötigten Wärme liefern können. So werden teure Hybridheizungen vermieden, die die Kosten des Wohnens überproportional erhöhen.
• Eine kommunale Wärme- und Energieversorgungsplanung muss bis Ende 2023 vorliegen, um Fehlinvestitionen zu vermeiden.