Pressemitteilungen
Namen an Klingelschildern und Briefkästen möglicherweise unzulässig
Haus & Grund fordert Klarstellung
Frist 1. April: Grundsteuererlass für Vermieter möglich
Auch Eigentümer von Denkmälern können profitieren
Vermieter haben grundsätzlich Anspruch auf einen Teilerlass der Grundsteuer, wenn sie im vergangenen Jahr unverschuldet erhebliche Mietausfälle hatten. Entsprechende Anträge für das Jahr 2018 können in diesem Jahr bis 1. April gestellt werden. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Ein vollständiger Erlass der Grundsteuer wird für Grundeigentum gewährt, dessen Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt – beispielsweise aus Gründen des Denkmal- und Naturschutzes. Voraussetzung ist, dass die Erhaltungskosten regelmäßig über den Einnahmen liegen. Bei Selbstnutzern ist der Gegenwert der Nutzung entscheidend.
Zuständig für den Erlassantrag sind die Steuerämter der Städte und Gemeinden, in den Stadtstaaten die Finanzämter. Die Frist ist nicht verlängerbar. Wird der Termin versäumt, kommt nur noch ein Erlass im Ermessen des Finanzamtes in Frage.
Die Grundsteuer für vermietete Immobilien wird erlassen, wenn die Mieterträge entweder um mehr als 50 Prozent hinter dem normalen Rohertrag einer Immobilie zurückgeblieben sind oder eine Immobilie vollkommen ertraglos war. Im ersten Fall werden 25 Prozent der Grundsteuer erlassen, im zweiten Fall 50 Prozent. Der Erlass ist immer dann möglich, wenn die Ursache der Mietausfälle in Leerstand, allgemeinem Mietpreisverfall oder struktureller Nichtvermietbarkeit liegt. Auch außergewöhnliche Ereignisse, wie Wohnungsbrände oder Wasserschäden, die zu leerstandsbedingten Mietausfällen führen, berechtigen zu einem Grundsteuererlass. Allerdings darf der Vermieter die Mietausfälle nicht selbst verschuldet haben. Dies setzt bei nicht vermieteten Wohnungen vor allem ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen voraus, die stets dokumentiert werden sollten.
Kafkaeske Verordnung des Bundeswirtschaftsministeriums
Handy von Freunden aufladen kann künftig teuer werden
Wer einen Freund bei sich zuhause ein Handy aufladen lässt, muss künftig mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen. So will es eine vom Bundeswirtschaftsministerium erlassene Verordnung mit dem Titel Marktstammdatenregisterverordnung, auf die der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hinweist. „Das ist eine kafkaeske Situation, die vielleicht so nicht gewollt war, aber nun Tatsache ist“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute in Berlin die neue Verordnung. „Wir fordern das Wirtschaftsministerium auf, die Verordnung schnell zu korrigieren und klarzustellen, dass Bagatellfälle im privaten Bereich nicht erfasst sind.“
Nach dem Wortlaut der Verordnung müssen sich Stromlieferanten in einer Datenbank bei der Bundesnetzagentur registrieren und dort die Stromlieferung anzeigen. Stromlieferant ist hierbei jede natürliche oder juristische Person, die Strom an andere liefert. Da das Ministerium hier schwammig bleibt, wird nicht zwischen Energiekonzernen und Privathaushalten unterschieden. So besteht die Registrierungspflicht zum Beispiel auch, wenn ein Handwerker im Hause tätig ist, seine Geräte an eine Steckdose anschließt und den Strom des Kunden nutzt. Auch wer Bekannte in seinem Haus ein Handy aufladen oder den mitgebrachten Föhn nutzen lässt, stellt diesen Strom zur Verfügung. Wer der Pflicht zur Registrierung nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen.
Die Verordnung ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Die Pflicht zur Registrierung soll ab dem 1. Januar 2018 gelten. Da die Bundesnetzagentur das hierfür notwendige Webportal bis dahin nicht fertiggestellt haben wird, soll die Registrierung vermutlich erst ab Sommer 2018 möglich sein.
Müllgebühren: Nürnberg am günstigsten, Leverkusen am teuersten
Müllgebühren: Nürnberg am günstigsten, Leverkusen am teuersten
Zusatzerhebung in 25 kleineren Städten
Der Sieger des Müllgebühren-Rankings 2022 steht fest: Nürnberg ist bei dieser kommunalen Dienstleistung die günstigste Großstadt in Deutschland. Auf Nürnberg folgen Flensburg und Wolfsburg. Das berichtet heute der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln hat im Auftrag des Verbandes die Müllgebühren der nach Einwohnern 100 größten Städte in Deutschland untersucht. Danach sind Leverkusen, Trier und Bergisch Gladbach am teuersten.
„Die Kosten des Wohnens steigen derzeit aufgrund rasant steigender Energiepreise dramatisch“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke bei der Vorstellung des Rankings in Berlin. „Dabei dürfen wir jedoch nicht die vielen weiteren Kostentreiber vernachlässigen. Im Gegenteil: Jeder Euro weniger hilft Mietern und Selbstnutzern in der sich zuspitzenden Energiekrise.“
Insgesamt sind die Abfallgebühren im Durchschnitt der 100 Städte in den letzten drei Jahren um ca. 8 Prozent auf 312 Euro gestiegen. 19 Städte senkten die Gebühren im Vergleich der letzten drei Jahre. Das bedeutet, dass die Gebühren in 81 Prozent der Städte gestiegen sind. Während Städte wie Nürnberg oder Wolfsburg die Gebühren in den letzten zwei Jahren um rund ein Drittel bzw. knapp 10 Prozent sogar senken konnten, stiegen sie in Erfurt, Fürth oder Gelsenkirchen um über 20 Prozent.
Warnecke wies darauf hin, dass das Ranking in diesem Jahr verfeinert wurde. Die Bürgerinnen und Bürger könnten nun ihre realen Abfallgebühren besser miteinander vergleichen. Zusätzlich gebe es aber auch nach wie vor ein Gesamtranking in Form eines Indexes.
Erstmalig hat das IW Köln ergänzend die Müllgebühren 25 mittelgroßer Städte untersucht. Hier gewinnt Brandenburg an der Havel. Auf den Plätzen folgen Stralsund und Norderstedt. Hinten liegen Nordhausen, Celle und Neunkirchen. „Es zeigt sich, dass die kleineren Städte nicht günstiger, aber auch nicht teurer als die Großstädte sind. Jede Stadt muss ihre Hausaufgaben ordentlich erledigen, damit die Nebenkosten für die Menschen bezahlbar bleiben, forderte Warnecke. Es seien keine grundsätzlichen Muster wie die Größe einer Stadt, die Einwohnerdichte oder die Haushaltslage als Gründe für hohe oder niedrige Abfallgebühren zu identifizieren. „Am Ende liegt es an individuellen Gegebenheiten wie falsch dimensionierten Müllverbrennungsanlagen, weniger effiziente Services oder einer fehlenden ambitionierteren Politik, die die Müllgebühren in die Höhe treiben“, sagte Warnecke.
Haus & Grund: Mietpreisbremse wird Probleme verschärfen
Klagewelle zur Vergleichsmiete erwartet
„Die Mietpreisbremse wird dem Wohnungsmarkt schaden und den bedürftigen Wohnungssuchenden nicht helfen“, so kommentiert Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann die Einigung zwischen Union und SPD auf Details zur Begrenzung von Mieterhöhungen bei neuen Mietverträgen. Gleichzeitig warnte Kornemann vor einer Klagewelle zur Vergleichsmiete.
Die Koalitionäre hätten es versäumt, die Mietpreisbremse nur dort zuzulassen, wo es mit einem qualifizierten Mietspiegel eine für jedermann rechtssichere Quelle zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete gibt. „Wir rechnen mit bis zu 150.000 zusätzlichen Streitigkeiten pro Jahr zwischen Mietern und Vermietern“, prognostiziert Kornemann. Zudem halte er die Mietpreisbremse für einen verfassungswidrigen Angriff auf das private Eigentum. „Neueste Untersuchungen zeigen, dass die privaten Vermieter heute schon mit ihren Wohnungen meist keinen Gewinn oder gar Verluste erwirtschaften. Die Mietpreisbremse verschärft diese prekäre Lage von Millionen Vermietern“, sagte Kornemann.
DIW-Studie: Immer mehr Mieterschutz verdrängt letztlich Mieter
DIW-Studie: Immer mehr Mieterschutz verdrängt letztlich Mieter
Haus & Grund fordert neuen Ausgleich der Interessen
Immer mehr Mietregulierung führt letztlich dazu, dass sich das Mietwohnungsangebot reduziert und Wohnungssuchende auf Eigentumswohnungen ausweichen müssen. Damit schrumpft der Anteil der Mieterhaushalte. Das ist das Ergebnis einer Studie des Consulting-Unternehmens des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, DIW Econ, im Auftrag des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland. „In den vergangenen Jahrzehnten ist Deutschland mit einem starken Mietwohnungsmarkt sehr gut gefahren. Er war von einem Ausgleich der Interessen zwischen Mietern und Vermietern geprägt. Dieses Gleichgewicht müssen wir jetzt wieder neu herstellen“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die Studie.
Die Wissenschaftler haben den Zusammenhang zwischen Mietregulierung und Mieterquote am Beispiel aktueller wohnungspolitischer Vorschläge von SPD, den Grünen, der Linken sowie der Berliner Landesregierung untersucht. Alle Politikvorschläge – würden sie in ganz Deutschland gelten – ließen die Mieterquote in den kommenden zehn Jahren sinken. Um 4,5 Prozentpunkte würde die Quote bei Geltung der Vorschläge der Linken sowie des Berliner Senats sinken, bei den Vorschlägen der SPD würde das Minus bei 2,8 Prozenten und bei denen der Grünen bei 2,4 Prozentpunkten liegen.
„Je mehr die Mieten und Wohnungsmärkte reguliert werden, umso mehr Eigentümer geben ihre Mietwohnungen auf und verkaufen diese an Selbstnutzer. Dieser Angebotsrückgang wird verstärkt, indem Bestandsmieter länger als eigentlich gewollt in ihren Wohnungen mit stark regulierten Mieten bleiben. Im Ergebnis wird für Wohnungssuchende der Zugang zu Mietwohnungen deutlich erschwert“, fasste Warnecke die Studienergebnisse zusammen. Dies sei eine fatale Entwicklung. Er plädierte für einen gesunden Mix aus Selbstnutzung und Wohnen zur Miete, um Stabilität und Flexibilität auf dem Wohnungsmarkt zu verbinden.
Share Deals begrenzen und Grunderwerbsteuer senken
Haus & Grund: Gerechtigkeitslücke muss endlich geschlossen werden
Neubau ist zentrales Mittel zur Entspannung von Wohnungsmärkten
Neubau ist zentrales Mittel zur Entspannung von Wohnungsmärkten
Privatpersonen den Eigentumserwerb wieder ermöglichen
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßte heute die von Bundesbauministerin Klara Geywitz vorgeschlagene steuerliche Förderung des Wohnungsneubaus. Diese sei jedoch bei weitem nicht ausreichend, um die Wohnungsmärkte zu entspannen. „Unerlässlich ist, dass endlich die Erwerbsnebenkosten runter müssen. Dazu zählt vor allem eine spürbare Entlastung bei der Grunderwerbsteuer, sodass sich junge Familien wieder Wohneigentum leisten können“, betonte Verbandspräsident Kai Warnecke.
Aus Sicht des Verbandes seien auch eigenkapitalersetzende Darlehen hilfreich, um die Hürden beim Eigentumserwerb gerade für Schwellenhaushalte zu senken. Wohneigentum schütze vor Altersarmut und sichere den Lebensabend von Millionen Bürgerinnen und Bürgern. Um die Kosten des Wohnens nicht weiter ausufern zu lassen, sollten Gesetze einem Bau- und Wohnkostencheck unterzogen werden. Dieser dürfe sich nicht nur auf die Regelungen des Bundes beschränken, sondern müsse die durch Landes- und Kommunalrecht gesetzten Vorgaben umfassen.
Warnecke erläuterte, dass Privatpersonen im Geschosswohnungsbau die mit Abstand wichtigste Eigentümer- und Investorengruppe darstellten. Zudem würden rund 70 Prozent dieser Neubauwohnungen vermietet. „Hier gilt es den Hebel anzusetzen: Die Kosten müssen auf ein Niveau reduziert und die Finanzierungsbedingungen so gestaltet werden, dass Privatpersonen wieder Eigentum erwerben können – sei es, um es zu vermieten oder selbst zu nutzen“, resümierte Warnecke.
Praxistest: Selbst Experten scheitern an der ortsüblichen Vergleichsmiete
Haus & Grund fordert Abschaffung der Mietpreisbremse
Selbst Experten können die ortsübliche Vergleichsmiete nicht korrekt ermitteln. Das ist das Ergebnis eines Praxistests von Haus & Grund Deutschland. „Die Große Koalition beschließt Gesetze, die nicht nur private Kleinvermieter überfordern. Auch Experten können nicht helfen. Daraus muss der Bundestag endlich Konsequenzen ziehen: Die Mietpreisbremse muss weg!“ Das forderte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute in Berlin.
In Gebieten, in denen die Mietpreisbremse gilt, knüpft die Neuvertragsmiete an die ortsübliche Vergleichsmiete an. Letztere kann entweder mit dem örtlichen Mietspiegel, drei Vergleichswohnungen oder mit dem Gutachten eines Sachverständigen festgestellt werden. Wenn es keinen Mietspiegel gibt, sind private Vermieter auf Sachverständige angewiesen, weil sie nicht – wie ein Konzern oder eine Genossenschaft – auf eigene Vergleichswohnungen zurückgreifen können. „Häufig haben wir bei unserem Praxistest gar keine Gutachter gefunden. Wenn doch, rieten einige aufgrund der hohen Kosten von einem Gutachten ab“, erläuterte Warnecke. Daher konnten in Bremen, Kiel und Kassel keine Gutachten erstellt werden. In Berlin haben drei Experten ein Gutachten für dieselbe Wohnung erstellt. Dabei kam es zu Abweichungen von 26 Prozent. Auch in Bonn konnte Haus & Grund nach langem Suchen drei Gutachter beauftragen und auch hier gab es Abweichungen von bis zu 27 Prozent bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Warnecke wies darauf hin, dass selbst mit Mietspiegeln die Probleme nicht beseitigt werden: So nahmen einige Gutachter für ihre Arbeit den örtlichen Mietspiegel zu Hilfe. Es zeigte sich, dass unterschiedliche Gutachter dasselbe Wohnungsmerkmal derselben Wohnung unterschiedlich bewerteten und somit zu unterschiedlichen Ergebnissen kamen. „Es kann nicht sein, dass Mieter und Vermieter mit diesem Problem alleingelassen werden und die Politik immer weiter Konfliktpotenziale schafft“, kritisierte der Verbandspräsident.
» Praxistest ortsübliche Vergleichsmiete
Der nächste Starkregen kommt bestimmt
Haus & Grund gibt Tipps zu Schutzvorkehrungen
Die heftigen Sommergewitter der vergangenen Tage haben für Hauseigentümer in vielen Regionen Deutschlands gravierende Folgen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Wer keine Elementarschadensversicherung abgeschlossen hat, muss für die Wiederherstellung der Nutzbarkeit und Schäden an der Gebäudesubstanz selbst aufkommen. Damit das beim nächsten Starkregen nicht wieder passiert, rät Haus & Grund Eigentümern, jetzt Schutzvorkehrungen zu treffen:
- Rückstau-Vorrichtungen installieren und regelmäßig warten. Wenn die Kanalisation überfordert ist und das Wasser von unten durch die Abflussrohre nach oben ins Gebäude drückt, verriegeln die Klappen die Rohre
- Eingänge, Lichtschächte und Fenster gut abdichten und auch kontrollieren, damit das Wasser nicht von der Straße eindringen kann
- Abflüsse vor Keller- und anderen Eingängen immer freihalten
- keine gefährlichen Stoffe oder Chemikalien im Keller lagern
- notfalls den Heizöltank verankern oder auch beschweren
- beim Neubau oder der Umgestaltung der Außenanlage: Einbordungen rund um die Kellerfenster und Schwellen an allen Eingängen in Betracht ziehen, wasserdurchlässige Oberflächenmaterialien verbauen, ausreichend Abflussmöglichkeiten einplanen
- spätestens vor der nächsten Unwetterwarnung: vorsorglich Wertgegenstände aus dem Keller entfernen
Dezemberabschlag: Haus & Grund plädiert für einfache Lösung
Dezemberabschlag: Haus & Grund plädiert für einfache Lösung
Angepasste Vorauszahlungen nicht aussetzen
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßt die Absicht der Bundesregierung, die Weitergabe der vom Staat übernommenen Dezember-Abschlagszahlungen bei Mietverhältnissen und Wohnungseigentümergemeinschaften im Rahmen der Heizkostenabrechnung zu organisieren. „Auf diesem Weg können die Entlastungsbeträge unbürokratisch und nach dem Anteil ihres Verbrauchs an die Mieter verteilt werden. Diese sinnvolle Lösung sollte daher nicht durch komplizierte Einzelmaßnahmen aufgeweicht werden“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke anlässlich der heutigen Anhörung im Bundestag.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Mieter, deren monatliche Vorauszahlungen aufgrund der steigenden Gaspreise in den letzten neun Monaten erhöht wurden, diesen Erhöhungsbetrag im Dezember nicht leisten müssen. Da aber bisher nur wenige Vermieter die Vorauszahlungen wegen der steigenden Gaspreise erhöhen konnten, fordert Haus & Grund die Streichung dieser Option. „Nur wenige Mieter könnten dies in Anspruch nehmen, aber bei allen Mietern würden hohe Erwartungen geweckt. Diese Irritationen sollte die Ampel-Koalition vermeiden“, sagte Warnecke.
Steuerbonus auch für Arbeiten jenseits des eigenen Grundstücks möglich
Entscheidend ist der unmittelbare räumliche Zusammenhang
Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen kann auch für Arbeiten in Anspruch genommen werden, die jenseits des eigenen Grundstücks erbracht werden. Darauf weist der Hauseigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Entscheidend ist, dass es sich dann um Tätigkeiten handelt, die in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Haushalt des Steuerpflichtigen durchgeführt werden und dem Haushalt dienen.
Von einem engen räumlich-funktionalen Zusammenhang ist insbesondere auszugehen, wenn der Haushalt an das öffentliche Versorgungsnetz angeschlossen wird (BFH, Az. VI R 56/12 und FG Berlin-Brandenburg Az. 11 K 11018/15). Unter die Förderung fallen hingegen nicht Erschließungsbeiträge für eine Straße, die vor dem eigenen Grundstück entlangführt. Nach Auffassung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg gilt der Bau und Ausbau einer Straße nicht als Maßnahme der öffentlichen Daseinsvorsorge und ist demnach nicht begünstigt.
Haus & Grund: Union muss im Bundestag Farbe bekennen
Haus & Grund: Union muss im Bundestag Farbe bekennen
Bundesregierung beschließt Umwandlungsverbot
Die Bundesregierung wird heute die Novelle des Baugesetzbuchs beschließen und damit verbieten, dass Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelt werden können. „Das sogenannte Baulandmobilisierungsgesetz ist ein wohnungspolitisches Täuschungsmanöver der Bundesregierung, mit dem sie der Mangelverwaltung weiter Vorschub leistet. Statt Bauland zu mobilisieren, werden Eigentumsrechte beschnitten“, kritisierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. Mit dem Gesetz werde weder das Problem der Wohnungsknappheit gelöst noch wirksam Mieter geschützt. Er forderte die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag auf, nun Farbe zu bekennen und dem Gesetz die Zustimmung zu verweigern.
„Es kann nicht sein, dass den Kommunen in der Wohnungspolitik und den Geheimdiensten bei der Kommunikationsüberwachung deutlich mehr Rechte eingeräumt werden und die Interessen der Bürger dabei auf der Strecke bleiben“, betonte Warnecke. Zuvor war bekannt geworden, dass Bundesbauminister Seehofer in einer Art politischem Kuhhandel seine Zustimmung zum Umwandlungsverbot gab, um im Gegenzug von der SPD die Zustimmung für mehr Telekommunikationsüberwachung zu bekommen. „Das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun. Solche Deals untergraben das Vertrauen in politische Entscheidungen“, gab Warnecke zu bedenken.
Grundsteuer C kein Mittel gegen Baulandknappheit
Vor allem finanzschwache Eigentümer wären betroffen
Haus & Grund fordert seriöse Finanzierung der Heizungsförderung
Haus & Grund fordert seriöse Finanzierung der Heizungsförderung
Große Verunsicherung bei privaten Eigentümern
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland dringt darauf, die Finanzierung der Förderung des Heizungstausches und von Effizienzmaßnahmen jetzt schnell seriös sicherzustellen. „Politische Willensbekundungen sind nicht geeignet, die derzeit große Verunsicherung bei den privaten Eigentümern abzubauen. Wir brauchen Fakten: Das Geld muss im kommenden Jahr zur Verfügung stehen“, betonte Verbandspräsident Kai Warnecke heute in Berlin.
Er erinnerte daran, dass Haus & Grund Deutschland in dem novellierten Gebäudeenergiegesetz nur einen tragfähigen Kompromiss sehen konnte, weil es politisch eng mit entsprechenden Fördermitteln verknüpft wurde. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds stellt diese Förderung in Höhe von 19 Milliarden Euro in 2024 allerdings infrage. „Die Ampel-Koalition muss entweder das politische Versprechen einhalten und die Anforderungen des Heizungsgesetzes durch eine Förderung im vollen Umfang untersetzen oder alternativ das Heizungsgesetz aussetzen, bis eine tragfähige Finanzierungslösung gefunden ist“, unterstrich Warnecke.
Sozialrecht und Datenschutz behindern Wohnungslosenhilfe
Sozialhilfeträger und Vermieter können gemeinsam helfen
„Viele Fälle von Wohnungslosigkeit ließen sich verhindern, wenn die rechtlichen Hürden gesenkt würden und Sozialhilfeträger und Vermieter enger zusammenarbeiten könnten.“ Mit diesen Worten kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die heute veröffentlichten Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W). Danach waren im Laufe des Jahres 2017 rund 650.000 Menschen in Deutschland ohne Wohnung. „Wir müssen verhindern, dass Mietrückstände und damit Krisensituationen entstehen. Das gemeinsame Ziel von Mieter, Vermieter und Sozialhilfe muss sein, dass die Kosten der Unterkunft oder das Wohngeld beim Vermieter ankommen und so die Wohnung gesichert wird“, so Warnecke.
Der Eigentümerverband sieht dafür konkret zwei Ansatzpunkte:
- Der Mieter kann mit der Beantragung von sozialen Leistungen auch beantragen, dass die Kosten der Unterkunft direkt auf das Konto des Vermieters gezahlt werden sollen. Damit wird verhindert, dass der Mieter den Betrag für seinen sonstigen Lebensunterhalt verwendet oder möglicherweise nicht ordnungsgemäß in voller Höhe weiterleitet. Haus & Grund: „Die Sozialträger sollten die Antragsteller in deren eigenem Interesse gezielt über diese Möglichkeit informieren. Darüber hinaus ist anzudenken, ob dem Vermieter nicht seinerseits eine entsprechende Antragsbefugnis eingeräumt wird.“
- Auch ohne Antrag des Mieters kann der Sozialträger im Rahmen der Sozialhilfe und des Arbeitslosengeldes II Direktzahlungen an den Vermieter veranlassen. Die Voraussetzungen sind aber sehr eng und erfordern insbesondere das Vorliegen von Mietrückständen, die zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen. Haus & Grund: „Die Behörde erfährt von Mietrückständen in der Regel erst durch das Gericht, wenn eine Räumungsklage eingereicht ist. Dies ist aber regelmäßig zu spät, um das Mietverhältnis zu retten. Hier muss dringend der frühzeitige Informationsaustausch zwischen Behörde und Vermieter ermöglicht werden, welchem derzeit das Datenschutzrecht entgegensteht. Der Vermieter sollte von einer Übernahme der Unterkunftskosten durch einen Sozialträger Kenntnis erlangen. Gleichzeitig sollte er diesen über einen aufgelaufenen Mietrückstand informieren dürfen. Zudem sollte die Behörde befähigt werden, bereits anlässlich der ersten rückständigen Miete die Direktzahlung an den Vermieter zu veranlassen. Diese Regelungen sollten nicht nur für Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II gelten, sondern auf das Wohngeld ausgeweitet werden.“
Nicht endlos zerreden, sondern entscheiden und umsetzen
Haus & Grund warnt vor noch mehr Experten-Runden in der Wohnungspolitik
Die mögliche neue Koalition aus CDU, CSU und SPD droht sich in Expertengremien zur Zukunft des Bauens und Wohnens zu verlieren. Davor warnt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland mit Blick auf den im Entwurf des Koalitionsvertrags angekündigten Wohngipfel 2018 und die Einsetzung einer Enquête-Kommission für eine ‚Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik‘. „Die Bundesregierung hat 2016 ein 10-Punkte-Programm zur Wohnungsbau-Offensive beschlossen. Der Endbericht der Baukostensenkungskommission liegt seit November 2015 auf dem Tisch. Beides enthält bereits konkrete Vorschläge, die nun nicht endlos zerredet werden dürfen, sondern endlich umgesetzt werden müssen“, betonte Verbandspräsident Kai Warnecke heute in Berlin.
Das 2014 gegründete Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen, in dem auch Haus & Grund Deutschland mitarbeitet, war maßgeblich an der Entwicklung des 10-Punkte-Programms beteiligt. Im Rahmen dieses Bündnisses wurde 2017 eine Innovationspartnerschaft mit Arbeits- und Unterarbeitsgruppen gegründet. „Schon dieses Nebeneinander von Expertenrunden ist ohne baldiges Handeln dem Bürger schwer vermittelbar“, unterstrich der Verbandspräsident. „Weitere Gremien sind überflüssig und zeugen eher von Planlosigkeit als von Gestaltungswillen.“
Energiewende im Gebäudebestand ein Fundament geben
Energiewende im Gebäudebestand ein Fundament geben
Haus & Grund legt Forderungen vor
„Bei der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung für den Gebäudebereich prallen derzeit politisches Wunschdenken und die Realität arg aufeinander.“ So kommentiert Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die Debatte über das Verbot des Einbaus neuer Öl- und Gasheizungen ab dem kommenden Jahr. Das Ziel eines klimafreundlichen Wohnungsbestandes sei dabei unstrittig. „Die Bundesregierung hat es bisher allerdings versäumt, den Haus- und Wohnungseigentümern Mittel und Wege aufzuzeigen, wie das Ganze in der Praxis umgesetzt werden kann“, stellte Warnecke fest.
Er forderte die Bundesregierung auf, spätestens bis 2026 Folgendes zu tun:
• Jeder Eigentümer erhält einen kostenlosen individuellen Sanierungsfahrplan für sein Gebäude.
• Jede Kommune legt einen verbindlichen Wärme- und Energieversorgungsplan vor.
• Die Bundesregierung garantiert gesetzlich den privaten Eigentümern einen langfristig gesicherten Zugang zu Fördermitteln. Dabei muss auch das gefördert werden, was gesetzlich gefordert ist.
• Es stehen geeignete Technologien sowie qualifizierte Fachkräfte in ausreichender Menge zur Verfügung.
• Um die Alterssicherung von Rentnern nicht zu gefährden, wird eine Härtefallklausel eingeführt.
• Ausnahmen gelten dann, wenn technisch keine klimaneutrale Wärmeversorgung möglich ist.
Nur unter diesen Voraussetzungen können die Eigentümer ihre immensen Ausgaben auf dem Weg zur Klimaneutralität vernünftig planen und wird Unsicherheit reduziert. Um bis 2045 Klimaneutralität erreichen zu können, sind aus Sicht von Haus & Grund weitere Schritte und Maßnahmen notwendig:
• Der Gebäudesektor muss 2027 in den sektorübergreifenden europäischen Emissionshandel integriert werden.
• Zeitgleich müssen sämtliche ordnungspolitischen Vorgaben entfallen.
• Die Einnahmen aus dem Emissionshandel müssen, neben der Finanzierung der energetischen Gebäudesanierung, anteilig in Form eines Klimageldes an die Bürger zurückgegeben werden.
• Es muss ein für private Kleinvermieter praktikables und bürokratiearmes Mieterstrommodell auf den Weg gebracht werden.
Intelligente Stromzähler auf Kosten der Verbraucher
Stromkosten steigen um bis zu 100 Euro pro Jahr und Haushalt
Strom wird bald pro Haushalt jährlich um bis zu 100 Euro teurer. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland mit Verweis auf einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Digitalisierung der Energiewende hin. Die Bundesregierung will den Einsatz von intelligenten Stromzählern zwar zunächst nur für größere Haushalte vorschreiben. Gleichzeitig räumt sie den Stromunternehmen aber das Recht ein, intelligente Stromzähler auch gegen den Willen der Eigentümer und Mieter zu installieren. Die damit zusammenhängenden Kosten von bis zu 100 Euro müssen die Haushalte selbst tragen.
„Es ist kaum mehr glaubhaft, wenn die Bundesregierung die hohen Wohnkosten beklagt und parallel das Wohnen mit solchen Projekten immens verteuert“, kritisierte Kai Warnecke, Hauptgeschäftsführer von Haus & Grund Deutschland, die Pläne. Die Kosten und die von der Bundesregierung erwarteten Einsparungen pro Haushalt stünden nicht ansatzweise in einem vernünftigen Verhältnis.
Darüber hinaus sei die Bezeichnung als „intelligente Stromzähler“ irreführend. Denn die heutigen Geräte haben keinen Mehrwert für den Verbraucher, sondern ermöglichen nur den Stromkonzernen eine Renditeoptimierung. „Dieses Vorhaben ist klimapolitisch und ökonomisch vollkommener Nonsens und muss ersatzlos gestrichen werden“, forderte Warnecke.
Haus & Grund: Debatte über CO2-Bepreisung ist unredlich
Haus & Grund: Debatte über CO2-Bepreisung ist unredlich
Zusatzbelastung ist gemeinsamer Beschluss von Union und SPD
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland bezeichnete die aktuelle Debatte über die CO2-Bepreisung in Mietverhältnissen als unredlich. Union und SPD hätten im Bundestag gemeinsam die CO2-Bepreisung von Öl und Gas mit dem Wissen beschlossen, dass die Verbraucher diesen Preis zahlen sollen. Sie hätten auch – anders als von Ökonomen empfohlen – gemeinsam beschlossen, dass die Einnahmen nicht als Pro-Kopf-Pauschale an die Verbraucher zurückgegeben werden. „Jetzt – wie die SPD – so zu tun, als komme die Zusatzbelastung für Mieter überraschend, ist allein dem Wahlkampf zuzuschreiben. Die Mieter auf Kosten der Vermieter entlasten zu wollen, widerspricht dem Konzept der CO2-Bepreisung und damit dem Klimaschutz. Dann sollte die SPD so ehrlich sein und sich für die Abschaffung des CO2-Preises einsetzen“, sagte Warnecke.
Eigenbedarfskündigung: Interessen müssen in jedem Einzelfall abgewogen werden
Haus & Grund begrüßt BGH-Urteile
BFH-Entscheidung zur neuen Grundsteuer ist ein wichtiges Signal
BFH-Entscheidung zur neuen Grundsteuer ist ein wichtiges Signal
Haus & Grund und Bund der Steuerzahler: Bundesverfassungsgericht soll entscheiden
Das letzte Wort in den anhängigen Klagen vor den Finanzgerichten wird das Bundesverfassungsgericht haben. Auch wenn der Bundesfinanzhof (BFH, II B 78/23) mit seiner heutigen Entscheidung die Beschwerden des Finanzamtes zurückgewiesen hat, hat er doch keine eindeutige Aussage zur Verfassungswidrigkeit getroffen. Somit bleiben für uns verfassungsrechtliche Bedenken bestehen. So kommentierten Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke und Steuerzahlerbund-Präsident Reiner Holznagel den heutigen BFH-Beschluss.
Die erheblichen Zweifel an der neuen Grundsteuer bleiben für beide Verbände existent: Sowohl die Bodenpreise als auch die Mietpreise, die Grundlage der Besteuerung sein sollen, seien vielerorts fernab jeder Realität und ihre Herleitung nicht nachvollziehbar, so die beiden Verbandspräsidenten. Für Haus & Grund und den Bund der Steuerzahler steht fest: Die Musterverfahren werden weiter betrieben – es wird eine zeitnahe Entscheidung aus Karlsruhe angestrebt.
Unser Praxishinweis: Nach derzeitigem Stand müssen alle, die einen Bewertungsbescheid erhalten haben, ab 2025 die neue Grundsteuer zahlen, auch wenn Einspruch eingelegt worden ist. Lediglich das Ehepaar, dessen Fall nun vom BFH entschieden wurde, muss aktuell keine neue Grundsteuer ab 2025 zahlen.
Umfrage: Überdurchschnittliche Zufriedenheit in privaten Mietverhältnissen
Haus & Grund: Private Vermieter sind vor allem an guten Mietverhältnissen interessiert
Mieter bei privaten Kleinvermietern sind mit ihren Mietverhältnissen überdurchschnittlich zufrieden. Das belegt eine repräsentative Umfrage, die das Meinungsforschungsunternehmen Civey im Auftrag von Haus & Grund Deutschland durchgeführt hat. „Dieses Bild stimmt mit den Ergebnissen unserer jährlichen Vermieterbefragung überein“, betont Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. „Die Umfragen zeigen, dass private Vermieter vor allem an guten Mietverhältnissen interessiert sind und ihnen dies weitestgehend auch gelingt. Die persönliche Beziehung zwischen Vermieter und Mieter ist eine völlig andere als bei großen Wohnungsunternehmen. Das zahlt sich bei der Zufriedenheit der Mieter aus.“
In der aktuellen Civey-Umfrage gaben 36,7 Prozent aller Befragten an, mit ihrem Vermieter sehr zufrieden zu sein. Weitere 37 Prozent sind eher zufrieden. In der Gruppe der Mieter, die in Wohnungen von privaten Kleinvermietern leben – 60 Prozent der Befragten – ist die Zufriedenheit noch höher: 47,5 Prozent dieser Mieter sind sehr zufrieden, 27,8 Prozent eher zufrieden. Die repräsentative Umfrage wurde zwischen dem 31.Oktober und dem 1. November 2019 unter 2.500 Mietern in Deutschland durchgeführt.
Grundsteuerbelastung variiert je nach Wohnort um über 400 Euro jährlich
Kommunen sind wesentlich für Belastung verantwortlich
Die Belastung eines Privathaushalts mit der Grundsteuer variiert je nach Wohnort um über 400 Euro. Das ist das Ergebnis einer Studie, die das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln im Auftrag des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland erstellt hat. Ein Haushalt zahlt beispielsweise in Gütersloh oder Regensburg 323 Euro bzw. 335 Euro im Jahr an Grundsteuer B. In Berlin, Duisburg oder Witten beträgt die Grundsteuerlast dagegen 686 Euro, 724 Euro bzw. 771 Euro.
„Die Studie zeigt sehr deutlich, dass die Grundsteuerbelastung nicht nur vom Wert der Immobilie, sondern wesentlich vom Finanzbedarf der Kommune abhängig ist. Maßgeblich für die Grundsteuerhöhe ist der Hebesatz, der das Wohnen in Witten, Duisburg und Berlin teuer macht, nicht der Immobilienwert“, kommentiert Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die Ergebnisse. Die Studie soll für Kommunen ein Anstoß sein, die Grundsteuerbelastung für ihre Bürger zu senken. „Ein hoher Hebesatz und eine hohe Grundsteuerlast lassen augenscheinlich nicht auf ein gutes Wohnumfeld und ein gutes kommunales Infrastrukturangebot schließen. Eine niedrigere Grundsteuer kann für eine Kommune offenbar förderlich sein“, gab Warnecke zu bedenken.
Grundsteuerranking:
Stadt Jahresgrundsteuer Hebesatz
1 Gütersloh 323 € 381 %
2 Regensburg 335 € 395 %
3 Ratingen 339 € 400 %
4 Reutlingen 339 € 400 %
5 Ludwigsburg 343 € 405 %
96 Marl 669 € 790 %
97 Leverkusen 669 € 790 %
98 Berlin 686 € 810 %
99 Duisburg 724 € 855 %
100 Witten 771 € 910 %
Im Rahmen der Studie wurde die Belastung eines Haushalts durch die Grundsteuer B in den nach Einwohnern 100 größten Städten in Deutschland untersucht. Für diesen Vergleich wurden nicht die Hebesätze der Städte verglichen, sondern die jährliche Grundsteuer eines Haushalts, der in diesen Städten wohnt, herangezogen.
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Kein Osterfeuer im Garten
Baum- und Strauchschnitt richtig entsorgen
Im Frühjahr fällt im Garten haufenweise Baum- und Strauchschnitt an. Eigentümer sollten jedoch nicht auf die Idee kommen, ein eigenes Osterfeuer im heimischen Garten zu entzünden, rät der Eigentümerverband Haus & Grund. Stattdessen sollte das Schnittgut gebündelt in einer öffentlichen Entsorgungseinrichtung, wie beispielsweise einem Wertstoffhof, entsorgt werden.
Nach Angaben von Haus & Grund hilft es auch nicht, das Feuer im eigenen Garten kurzerhand als Osterfeuer genehmigen lassen zu wollen. Ein geplantes Feuer kann nur dann als Osterfeuer genehmigt werden, wenn sein Zweck nicht die Abfallbeseitigung ist, sondern die Pflege des Brauchtums. Von Letzterem kann in der Regel ausgegangen werden, wenn lokal verankerte Organisationen oder Vereine das Feuer ausrichten und es als öffentliche Veranstaltung für jedermann zugänglich ist (VG Arnsberg, Beschluss vom 29. März 2012, Az. 7 L 242/12).
Haus & Grund weist darauf hin, dass das Verbrennen von Pflanzenabfällen in den Ländern unterschiedlich geregelt ist. Zusätzlich können auch Gemeinden ergänzende Abfallsatzungen erlassen haben. Über die Regelungen im Einzelfall informieren die Gemeindeverwaltungen. Sollte das Verbrennen von Gartenabfällen ausnahmsweise erlaubt sein, ist darauf zu achten, Nachbarn durch Rauch und Geruch nicht zu belästigen oder zu gefährden.
Mehr Regulierung – teurer Klimaschutz
Mehr Regulierung – teurer Klimaschutz
Grüne verpassen Kurswechsel in der Klimapolitik
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland kritisierte heute die Pläne der Grünen für ein Klimaschutz-Sofortprogramm. „Die Grünen korrigieren nicht das klimapolitische Gemurkse der Großen Koalition, sondern treiben es mit ihrem planwirtschaftlichen Klein-Klein sogar noch auf die Spitze“, kommentierte Verbandspräsident Kai Warnecke. Detaillierte Ver- und Gebote schützten das Klima nicht wirkungsvoller, sondern würden dazu verleiten, Geld mit wirkungslosen Maßnahmen zu verschwenden.
Die Mittel für einen kosteneffizienten Klimaschutz habe die Wissenschaft hinlänglich beschrieben: ein möglichst europaweit einheitlicher, sektorübergreifender CO2-Preis mit verlässlichen CO2-Reduktionszielen. Diese CO2-Bepreisung müsse zwingend flankiert werden durch entsprechende Entlastungen für alle Bürger – etwa in Form eines Klimageldes. „Wenn der CO2-Preis kontinuierlich steigt, wird die Ölheizung zu teuer – ganz ohne Verbot. Welche neue Heizung der Eigentümer dann einbaut, sollte er alleine entscheiden“ sagte Warnecke. Um das zu können, müssten Eigentümer wissen, welche Energien wo und wann zur Verfügung stehen und was sie sinnvollerweise an ihrem Gebäude zusätzlich ändern können. Diese Informationen in Form eines Versorgungsatlas sowie eines individuellen, kostenlosen Sanierungsfahrplans habe der Staat in den kommenden vier Jahren bereitzustellen.
Debatte über Eigenbedarfskündigungen schürt auf verantwortungslose Weise Ängste
Haus & Grund zu aktuellen BGH-Urteilen
Haus & Grund: Keine Asbest-Erkundungspflicht für Hauseigentümer!
Haus & Grund: Keine Asbest-Erkundungspflicht für Hauseigentümer!
Appell an Länder, Gebäudesanierungen nicht weiter zu erschweren
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland appellierte vor der morgigen Bundesratssitzung an die Länder, sanierungswilligen Gebäudeeigentümern keine weiteren Hürden in den Weg zu stellen. „Der Schutz von Handwerkern vor Asbest ist ein wichtiges Ziel, das Haus & Grund uneingeschränkt unterstützt. Deshalb sollten die Länder der von der Bundesregierung vorgelegten Änderung der Gefahrstoffverordnung zustimmen“, erläuterte Verbandspräsident Kai Warnecke. Die von einigen Bundesratsausschüssen vorgeschlagenen Änderungen würden jedoch das Sanieren von Gebäuden unverhältnismäßig erschweren. „Das können wir uns mit Blick auf die Energiewende im Gebäudebestand nicht leisten“, unterstrich Warnecke.
Die von der Bundesregierung geplante Änderung der Gefahrstoffverordnung sieht vor, dass Hauseigentümer beauftragte Handwerksunternehmen über das Baujahr des Hauses informieren müssen. Anhand dieser Angabe können die Handwerker aufgrund ihrer Expertise abschätzen, ob in dem Gebäude Baustoffe verwendet worden sein könnten, von denen eine Gefahr durch Asbest ausgeht. Einige Bundesratsausschüsse schlagen nun allerdings eine Erkundungspflicht für Eigentümer vor – sie müssten also vor Baubeginn herausfinden, ob von Bauteilen, an denen gearbeitet werden soll, tatsächlich Gefahren durch Asbest ausgehen. „Diese Erkundung können nur Fachleute durchführen, die rar und teuer sind. Die Erkundungspflicht würde notwendige energetische Sanierungsmaßnahmen folglich weiter verteuern und verzögern. Das kann kein politisch Verantwortlicher wollen“, sagte Warnecke.
Ende des Bedarfsausweises für Bestandsgebäude gefordert
Haus & Grund für Änderungen am Gebäudeenergiegesetz
Mieter können Zustimmung zur Mieterhöhung nicht widerrufen
Haus & Grund begrüßt BGH-Urteil
In seiner heutigen Entscheidung hat der BGH (VIII ZR 94/17) klargestellt, dass Mieter ihre einmal erteilte Zustimmung zu einer schriftlich verlangten Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nicht widerrufen können. Die Richter begründeten dies damit, dass nach den mietrechtlichen Vorschriften den Mietern ohnehin eine Bedenkzeit von mindestens zwei Monaten nach Erhalt der Mieterhöhung zustehe. Daher sei eine Überrumpelungssituation nicht gegeben, so dass kein zusätzliches Widerrufsrecht benötigt werde.
Haus & Grund hält die Entscheidung für absolut nachvollziehbar. „Erschütternd ist eigentlich nur, dass es einer Entscheidung des BGH bedurfte, um diese durch die Verbraucherrechterichtlinie entstandene Unsicherheit zu beseitigen,“ kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die Entscheidung. „Die privaten Vermieter haben mit Recht die Erwartung, dass solche Fragen bereits beim Gesetzgebungsverfahren eindeutig geklärt werden.“
Müllgebühren auf den Prüfstand
Haus & Grund begrüßt Vorgehen des Kartellamtes
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßt die Ankündigung des Bundeskartellamtes, die Müllgebühren in Deutschland prüfen zu wollen. Haus & Grund hat im Juni das Müllgebührenranking 2016 veröffentlicht. In der Studie, die das Institut der deutschen Wirtschaft Köln im Auftrag von Haus & Grund Deutschland erstellt hat, werden die Kosten der Müllabfuhr für eine vierköpfige Familie unter Berücksichtigung des Abholrhythmus und des Serviceumfangs miteinander verglichen. „Wir begrüßen es, dass die Studie Anlass für weitere Untersuchungen ist“, erklärte Dr. Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland, heute in Berlin.
„Für den einzelnen Bürger war es bisher kaum möglich, die Müllgebühren seiner Stadt mit denen anderer Städte zu vergleichen. Die Städte konnten sich bisher hinter ihren Gebührenordnungen verstecken. Wir hoffen, dass mehr Transparenz zu niedrigen Gebühren führt“, erklärte Warnecke. „Wir wollen mit der Studie einen Prozess anstoßen, bei dem die Gründe für die großen Preisunterschiede analysiert werden. Zwischen der günstigsten und teuersten Stadt liegen 600 Euro im Jahr. Das ist nicht hinnehmbar“, forderte Warnecke. „Hier gibt es großes Einsparpotenzial zum Nutzen von Mietern und Eigenheimern, dass auch die Attraktivität der Städte steigert“, resümierte Warnecke.
Haus & Grund kritisiert Stopp der Bundesförderung klimaschützender Maßnahmen
Haus & Grund kritisiert Stopp der Bundesförderung klimaschützender Maßnahmen
Hauseigentümer brauchen Planbarkeit
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland kritisierte heute den Stopp der Bundesförderung energieeffizienter Gebäude. „Auf die Gebäudeeigentümer wird der Druck zum klimaneutralen Umbau ihrer Häuser immer weiter erhöht und nun stoppt der Bund die dringend notwendige Förderung. Das passt nicht zusammen“, kritisierte Verbandspräsident Kai Warnecke heute in Berlin.
Wenn der Gebäudesektor seine Klimaziele erreichen solle, brauchen die Eigentümer Planbarkeit und keine Förderung nach Gutsherrenart. Warnecke forderte Klimaschutzminister Habeck auf, unverzüglich für eine Wiederaufnahme der Förderung zu sorgen. Alles andere wäre ein Armutszeugnis für die Klimapolitik der Ampelkoalition.
Wildtierhaltung in Wohnung kann Kündigung rechtfertigen
Gericht: Igel sind im mietrechtlichen Sinn keine Kleintiere
Mieter dürfen in ihren Wohnungen nicht ohne Weiteres wilde Tiere halten. Sollte diese Art der Tierhaltung nicht explizit im Mietvertrag vereinbart worden sein, hat der Vermieter das Recht, eine Abmahnung auszusprechen und bei Missachtung dieser eine sofortige und fristlose Kündigung geltend zu machen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.
Solch ein Fall ereignete sich kürzlich in Berlin. Eine Mieterin pflegte verletzte Igel. Wegen des strengen Wildtiergeruchs beschwerten sich einige Nachbarn. Darauf folgte zunächst eine Abmahnung durch den Vermieter, die jedoch von der Mieterin missachtet wurde. Daraufhin kündigte der Vermieter das Mietverhältnis.
Das Amtsgericht Berlin-Spandau befand diese Kündigung als gerechtfertigt (Az. 12 C 133/14). Das Gericht urteilte, Hasen und Katzen seien Kleinhaustiere – Igel hingegen seien zwar klein, aber wild und daher von der stets erlaubten Kleintierhaltung ausgeschlossen. Auch wenn die Betreuung der Igel aus Tierliebe resultiere – Abmahnungen vom Vermieter zu missachten, könnte unter Umständen das Mietverhältnis gefährden.
Klimaschutz im Gebäudesektor mit großen Fortschritten
Emissionshandel stärken statt kleinteiliger Maßnahmen
Mieter können Zustimmung zur Mieterhöhung nicht widerrufen
Haus & Grund begrüßt BGH-Urteil
Mietspiegel sind kein politisches Lenkungsinstrument
Befriedende Funktion beibehalten und stärken
„Mietspiegel dürfen nicht als politisches Lenkungsinstrument missbraucht werden. Ihre befriedende Funktion im Verhältnis Mieter/Vermieter muss erhalten und gestärkt werden.“ Das forderte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke anlässlich des heutigen Fachgesprächs im Bundesjustizministerium zur Reform der Mietspiegel. Aus diesen Gründen spricht sich Haus & Grund dagegen aus, den Betrachtungszeitraum im Mietspiegel abzubildender Mietänderungen von vier auf sechs Jahre auszudehnen.
Warnecke plädierte dafür, weiter den Kommunen zu überlassen, ob sie einen einfachen oder qualifizierten Mietspiegel und ob sie einen Tabellen- oder einen Regressionsmietspiegel nutzen möchten. „Alle Varianten haben ihre Vor- und Nachteile. Nur vor Ort kann entschieden werden, welche Variante auf die größte Akzeptanz bei Mietern und Vermietern trifft. Die Akzeptanz ist der relevante Erfolgsindikator und nicht etwa vermeintliche Wissenschaftlichkeit“, betonte der Verbandspräsident.
Haus & Grund begrüßt grundsätzlich das Ziel, die wissenschaftliche Qualität qualifizierter Mietspiegel zu verbessern. Dies gelinge durch größtmögliche Transparenz beim Erstellen von Mietspiegeln und eine möglichst hohe Beteiligung von Mietern und Vermietern an der Datenerhebung. Die Erfahrung zeige, dass die einem Mietspiegel zugrunde liegenden Basisdaten oft nicht repräsentativ für den lokalen Wohnungsmarkt sind, je nach Erstellungsmethoden unterschiedliche Ergebnisse entstehen und Daten sowie Berechnungen nicht offengelegt werden. Daher und aus rechtsstaatlichen Erwägungen muss es aus Sicht von Haus & Grund weiterhin möglich sein, qualifizierte Mietspiegel von Gerichten prüfen zu lassen.
Adventsdekoration sicher befestigen
Auf Stolperfallen und Hitzeentwicklung achten
Wer weihnachtliche Dekoration am oder im Gebäude anbringt, haftet für dadurch entstandene Schäden. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland vor Beginn der Adventszeit hin. Leuchtsterne über dem Hauseingang, der Deko-Weihnachtsmann auf dem Balkon oder Lichterketten vor dem Fenster müssen so sicher angebracht sein, dass sie auch bei starkem Wind nicht heruntergeweht werden. Gleichzeitig darf das Gebäude durch die Befestigung nicht beschädigt werden. Andernfalls können Vermieter oder andere Eigentümer verlangen, dass der Schmuck entfernt und der Schaden behoben wird.
Darüber hinaus darf der Adventsschmuck die Fluchtwege nicht behindern und keine Brandgefahr mit sich bringen. Besondere Vorsicht ist bei leuchtender Dekoration angebracht: Kabel können im Treppenhaus zur Stolperfalle werden. Ältere Glühlämpchen verbrauchen nicht nur enorm viel Energie. Sie werden mit bis zu 70 Grad auch gefährlich heiß und können den Stroh- oder Papierstern daneben in Flammen setzen. Modelle mit Leuchtdioden sind daher die bessere Wahl. Wichtige Kaufkriterien sind dabei das CE-Zeichen und – besser noch – das GS-Zeichen.
Wärmepumpengipfel: Realistische Ziele ambitioniert angehen
Wärmepumpengipfel: Realistische Ziele ambitioniert angehen
Regierung, Industrie und Handwerk müssen schnell handeln
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßt die Wärmepumpenoffensive der Bundesregierung. „Spätestens die energiepolitischen Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine sollten jedem gezeigt haben, wie enorm wichtig ein schneller Umstieg von fossiler auf erneuerbare Energie ist“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke vor dem morgigen Wärmepumpengipfel mit Bauministerin Geywitz und Wirtschaftsminister Habeck. Bei aller Eile müssten jedoch die begrenzten finanziellen und technischen Möglichkeiten der Verbraucher im Blick behalten werden.
Haus & Grund schlägt daher folgende Maßnahmen vor:
• Der Umstieg einer alten Heizung auf eine Wärmepumpe muss mit standardisierten Verfahren zügig und sicher erfolgen. Dafür müssen geeignete Wärmepumpen und ausreichend Fachkräfte vorgehalten werden. Der Einbau von Wärmepumpen soll zielgerichtet und vorrangig in Gebäuden erfolgen, die Niedertemperatur-ready sind, um eine hohe Effizienz und geringe Zusatzkosten zu sichern.
• Damit Eigentümer Klarheit bekommen, welche Maßnahmen an ihren Gebäuden für den Einsatz einer Wärmepumpe notwendig sind, soll für jedes Gebäude von unabhängigen Experten ein kostenloser Sanierungsfahrplan erstellt werden.
• Um die hohen Zusatzkosten auszugleichen, müssen Eigentümer mit einer auskömmlichen Wärmepumpenprämie unterstützt werden.
• Wärmepumpen sollten primär dort eingesetzt werden, wo sie 100 Prozent der benötigten Wärme liefern können. So werden teure Hybridheizungen vermieden, die die Kosten des Wohnens überproportional erhöhen.
• Eine kommunale Wärme- und Energieversorgungsplanung muss bis Ende 2023 vorliegen, um Fehlinvestitionen zu vermeiden.
Haus & Grund: Energetische Gebäudesanierung steuerlich fördern
Unterstützung für neuen Anlauf von CDU/CSU zum Steuerbonus
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland unterstützt den Vorschlag von Wirtschaftspolitikern der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, energetische Gebäudesanierungen endlich auch steuerlich zu fördern. „Die Förderung muss vor allem unbürokratisch gestaltet werden und möglichst vielen Eigentümern offen stehen“, forderte Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann heute in Berlin. Nur dann seien spürbare Effekte für mehr Energieeffizienz in Wohngebäuden zu erzielen.
Bereits 2011 hatte die damalige Bundesregierung einen Steuerbonus beschlossen. Das Gesetz scheiterte nach langwierigen Verhandlungen am Widerstand der Länder. Nun gibt es jedoch auch in SPD-geführten Ländern Stimmen, die eine steuerliche Förderung für notwendig halten. „Die Äußerungen lassen hoffen. Allerdings darf es nicht bei Ankündigungen bleiben. Die Politik muss jetzt liefern, ansonsten sind die ehrgeizigen Ziele bei der energetischen Modernisierung nicht zu erreichen“, sagte Kornemann.
Konjunkturpaket mit wichtigen Impulsen für das Wohnen
Konjunkturpaket mit wichtigen Impulsen für das Wohnen
Haus & Grund für weitere Senkung der Ökostromumlage
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland bewertet das Konjunkturpaket der Bundesregierung im Wesentlichen positiv. „Insbesondere die spürbare Aufstockung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms als auch die Senkung der Ökostromumlage sind wichtige Weichenstellungen nicht nur für die Konjunktur, sondern auch für den Klimaschutz“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die Beschlüsse des Koalitionsausschusses. Damit habe die Große Koalition zentrale Forderungen des Verbandes in das Paket integriert.
Nach Angaben von Haus & Grund werde es darauf ankommen, beide Maßnahmen für die kommenden Jahre zu verstetigen. „Private Eigentümer benötigen langfristig verlässliche Bedingungen, um große Investitionen wagen zu können. Deshalb muss die energetische Gebäudemodernisierung weiter auf diesem Niveau gefördert werden. Und die Ökostromumlage muss in verlässlichen Schritten auf null sinken“, forderte Warnecke.
Der Verbandschef begrüßte zudem, dass die Länder mit dem Paket die Möglichkeit erhalten, die Mindestabstände für Windräder von 1.000 Meter gesetzlich festzulegen und Anwohner stärker an den finanziellen Erträgen zu beteiligen. „Dies wird ein wichtiger Baustein für mehr Akzeptanz von Windkrafträdern sein“, sagte Warnecke. Er forderte die Länder auf, diese Möglichkeit nun auch zu nutzen.
Klimaschutzziele mit derzeitigen Maßnahmen nicht zu erreichen
Eigentümerverband Haus & Grund fordert Kohleausstieg
Wärmewende: Umsetzung von Wärmeplänen entscheidend
Wärmewende: Umsetzung von Wärmeplänen entscheidend
Rechte von Fernwärmekunden stärken
Die nach langen Debatten nun vorgesehene Verzahnung von Heizungs- und Wärmeplanungsgesetz ist aus Sicht des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland für die von der Bundesregierung geplante Wärmewende unerlässlich. „Allerdings darf es nicht bei der Wärmeplanung bleiben. Sie muss verbindlich umgesetzt werden. Erst dann dürfen neue Anforderungen an Einbau und Austausch von Heizungen greifen“, forderte Verbandspräsident Kai Warnecke anlässlich des Kabinettsbeschlusses über das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze.
Haus & Grund mahnte zudem an, dass der Um- und Ausbau der Fernwärme hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung sowie der Neubau klimaneutraler Wärmenetze kosteneffizient erfolgen müsse. Damit mehr Eigentümer Fernwärme nutzten und die Zahl der angeschlossenen Gebäude deutlich steige, müssten die Verbraucherrechte von Fernwärmekunden gestärkt werden. „Die Fernwärmepreise müssen transparent und fair sein. Ein Anschluss- und Benutzungszwang darf nicht eingeführt werden und bestehende Satzungen, die diesen vorschreiben, müssen abgeschafft werden“, betonte Warnecke. Wärmenetze müssten durch die angebotenen Preise und Leistungen überzeugen. Betreiber dürften sich nicht auf einen behördlichen Zwang berufen können.
Eigenbedarfskündigung: Interessen müssen in jedem Einzelfall abgewogen werden
Haus & Grund begrüßt BGH-Urteile
Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf müssen im Konfliktfall die Interessen von Mieter und Eigentümer individuell abgewogen werden. Dies betonte der Bundesgerichtshof heute mit zwei Urteilen (VIII ZR 180/18 und VIII ZR 167/17). Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßte die Entscheidungen. „Der Rechtsstaat gebietet diese Abwägung – und zwar immer auf den konkreten Fall bezogen“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. Er betonte, dass niemals infrage gestellt werden dürfe, dass Eigentümer ihre vermietete Wohnung grundsätzlich eines Tages auch selbst nutzen können. Dies sei ein legitimes Recht, dass der Staat schützen müsse. Nur dann würden überhaupt hinreichend Mietwohnungen angeboten und nur dann seien vermietete Immobilien als Teil der privaten Altersvorsorge in vielen Fällen überhaupt eine Option.
Brutstätten der Stechmücken zerstören
Tipps für Gartenabende ohne nerviges Surren und juckende Stiche
Sommerliche Hitze und hohe Niederschläge haben in den vergangenen Wochen ideale Lebensbedingungen für Stechmücken geschaffen. Die große Mückenplage im Garten lässt sich jedoch zumindest begrenzen, wenn man die Brutstätten zerstört. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.
Mücken legen in stehenden Gewässern jedweder Größe ihre Brut ab. Die Regentonne muss deshalb unbedingt abgedeckt sein. Wasserreste aus der Gießkanne und dem Planschbecken werden am besten jeden Abend in die Beete verteilt und die Vogeltränke regelmäßig trockengelegt. Die Vögel freuen sich über frisches, sauberes Wasser.
Larven im Gartenteich erwischt man gut mit dem Kescher. Außerdem kann man dort auf die Hilfe von Fressfeinden setzen: Bei Fröschen, Goldfischen oder auch Kois stehen Mückenlarven weit oben auf der Speisekarte.
Studie: Private Vermieter in der Energiekrise vor besonderen Herausforderungen
Studie: Private Vermieter in der Energiekrise vor besonderen Herausforderungen
Haus & Grund kritisiert realitätsferne Politik
Die Ampel-Koalition muss ihre Energiepolitik für den Gebäudebestand der Realität anpassen. Nur dann sind die Herausforderungen für private Kleinvermieter zu meistern. So fasst der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland die Ergebnisse einer Befragung von 1.500 seiner Mitglieder zusammen, die heute in Berlin vorgestellt wurden.
Die zentralen Ergebnisse lauten:
• Fast 70 Prozent der Befragten beheizen mindestens eine Immobilie mit einer Gasheizung.
• Jeder vierte Befragte will in den kommenden fünf Jahren die Heizung in mindestens einem seiner Objekte tauschen.
Aber:
• 50 Prozent der Befragten geben als Modernisierungshemmnisse fehlende Rentabilität an
• Mehr als die Hälfte der Befragten kann mit den Mieteinnahmen gerade die Ausgaben für die Mietwohnung decken oder macht einen Verlust.
• Fast zwei Drittel der Befragten nutzen ausschließlich oder überwiegend Eigenkapital zur Finanzierung gebäudebezogener Maßnahmen.
„Unsere Mitglieder sagen uns, dass sie den Pfad weg von fossilen Energien und zu weniger Energieverbrauch weitergehen wollen, aber zunehmend auf Hürden treffen“, betonte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. „Unsere Mitglieder müssen sich stets auf dem dünnen Grat zwischen dem klimapolitischen Erforderlichen und dem für sie selbst und für ihre Mieter Bezahlbarem bewegen. Wenn wir weiter vorankommen wollen, müssen wir, muss die Politik, diese Nöte und Bedenken ernstnehmen und Lösungen anbieten.“ Konkret forderte Warnecke:
• Die privaten Vermieter brauchen endlich eine kommunale Wärmeplanung. Sie müssen wissen, wann in ihrer Stadt welche Energien zur Verfügung stehen, um klimafreundliche Investitionen zu tätigen.
• Jeder private Vermieter benötigt einen individuellen Sanierungsfahrplan. Nur so erfährt jeder Einzelne, wann welche Maßnahmen am Gebäude überhaupt sinnvoll und machbar sind.
• Der Staat muss endlich auch solche Maßnahmen finanziell fördern, die gesetzlich gefordert sind.
• Private Vermieter brauchen speziell nur für sie zugängliche, dauerhaft ausgestattete Fördertöpfe für die energetische Gebäudesanierung.
Mieterverein scheitert an Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete
Gericht verbietet Online-Mietpreischeck in Hamburg
Der Mieterverein Hamburg ist an einer einfachen Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete gescheitert. Das Landgericht Hamburg hat den Online-Mietpreischeck des Hamburger Mietervereins per einstweiliger Verfügung verboten (Az. 327 O 303/15). Darauf weist der Verband Haus & Grund Deutschland hin. „Dieser Gerichtsbeschluss zeigt, dass es sich die Bundesregierung und der Bundestag mit der Mietpreisbremse zu einfach gemacht haben. Neuvertragsmieten an den schwammigen Begriff der ortsüblichen Vergleichsmiete zu koppeln, führt zwangsläufig zu Misstrauen und Rechtsstreitigkeiten“, kommentierte Kai Warnecke, Hauptgeschäftsführer von Haus & Grund Deutschland, heute in Berlin.
Das Landgericht bemängelt an dem Angebot, dass die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn undifferenziert mit dem Mittelwert des Hamburger Mietspiegels gleichgesetzt wird. Der Mietpreischeck unterscheidet Mietwohnungen weder nach Art und Beschaffenheit noch nach individueller Wohnlage. „Es wirft ein schlechtes Licht auf die Hamburger Mietervertreter, wenn diese die durch die Mietpreisbremse bei Mietern und Vermietern entstandene Rechtsunsicherheit ausnutzen, um auf Mitgliederfang zu gehen“, kritisierte Warnecke.
Hintergrund: Seit 1. Juli gilt in ganz Hamburg die Mietpreisbremse. Von Ausnahmen abgesehen, darf eine Neuvertragsmiete seitdem maximal 10 Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Mit dem Mietpreischeck sollten Hamburger Neumieter einfach am Rechner prüfen können, ob sich ihre Miete im gesetzlichen Rahmen bewegt. Zugleich stellt der Mieterverein über sein Portal Musterschreiben bereit, damit Mieter eine vermeintlich zu hohe Miete rügen können.
Mieterstrom auch nach der EEG-Novelle kein Erfolgsmodell
Mieterstrom auch nach der EEG-Novelle kein Erfolgsmodell
Haus & Grund fordert einfache Regelungen
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland erwartet, dass Mieterstrom auch nach der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2021) weit hinter den Möglichkeiten zurückbleiben werde. „Für vermietende Privatpersonen wird es nach derzeitigem Stand auch in Zukunft viel zu kompliziert sein, im, auf oder am Haus produzierten Ökostrom den Mietern zur Verfügung zu stellen.“ Das sagte Verbandspräsident Kai Warnecke anlässlich der bevorstehenden Anhörung im Bundestag zur Novelle des EEG.
Wenn Mieter vom am Haus produzierten Solarstrom profitieren sollen, muss dies nach Auffassung von Haus & Grund künftig als Eigenverbrauch gelten. Zudem sollten Eigentümer und Anlagenbetreiber bei der Eigenversorgung nicht zum Energieversorgungsunternehmer werden, was erhebliche bürokratische Vereinfachungen und den Abbau der bisherigen administrativen Hemmnisse zur Folge hätte. Der Stromverbrauch aus der hauseigenen Solaranlage sollte wie bei der Heizung mit den jährlichen Betriebskosten abgerechnet werden können. „Unter diesen Voraussetzungen würde ein Anreiz für Investitionen in Solarstromanlagen gerade in den Innenstädten und gleichzeitig ein Beitrag zur Senkung der Wohnkosten geschaffen“, betonte Warnecke.
Er verwies zudem auf entsprechende Anforderungen der EU. Diese fordere in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie, dass rechtliche Hindernisse für die Eigenversorgung mit erneuerbarer Elektrizität – auch für Mieter – beseitigt werden sollten. „Die EEG-Novelle ist eine große Chance, die Nutzung erneuerbarer Energien weiter auszubauen und die Energiewende im Gebäudebestand voranzubringen. Der Bundestag kann das Ruder jetzt noch herumreißen“, erklärte Warnecke.
Haus & Grund unterstützt den vom Bundesverband Solarwirtschaft initiierten Verbändeappell zum Abbau von Hemmnissen für kleine Solarstromanlagen im EEG 2021.
Haus & Grund: Verschärfung der Mietpreisbremse reine Symbolpolitik
Klimaschutzziele für den Gebäudebestand müssen gesenkt werden
Kein EU-Sanierungszwang
Kein EU-Sanierungszwang
Haus & Grund hält Kompromiss für tragbar
Die EU verzichtet darauf, Hauseigentümern konkrete Sanierungspflichten aufzuerlegen. „Das ist ein gutes Ergebnis. Es gibt den Hauseigentümern die notwendige Flexibilität, ihre Gebäude bis 2045 klimaneutral umzubauen“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.
In den vergangenen zwei Jahren hatten sich die europäischen Eigentümerverbände dafür eingesetzt, dass die EU auf Mindestenergiestandards verzichtet. Diese hätten zu einem massiven Werteverfall, Vermögensverlust und zahlreichen Hausnotverkäufen geführt. „Diese Gefahr ist nun vom Tisch. Nichtsdestotrotz stehen die Hauseigentümer in Deutschland und ganz Europa vor enormen Herausforderungen“, stellt Warnecke fest. Denn die Einigung von Parlament, Kommission und Rat sieht vor, dass die Mitgliedstaaten für den Wohnsektor sicherstellen müssen, dass der durchschnittliche Primärenergieverbrauch des gesamten Wohngebäudebestands bis 2030 um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent im Vergleich zu 2020 sinkt.
„Um diese Ziele und die Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen, bedarf es in Deutschland keine weiteren ordnungsrechtlichen Maßnahmen. Sie wären sogar schädlich. Eine CO2-Bepreisung mit einer Rückgabe der Einnahmen an die Bürger in Form eines Klimageldes wäre der einfachste, günstigste und wirksamste Weg“, betonte Warnecke.
Verheerende Bilanz nach zwei Jahren Mieterstromgesetz
Gesetz muss substantiell verbessert werden
„Die aktuellen Zahlen der Bundesnetzagentur belegen das Versagen der Klimapolitik der Bundesregierung“, so die Bilanz von Haus & Grund Präsident Kai Warnecke zwei Jahre nach Inkrafttreten des Mieterstromgesetzes. Bislang wurden nur gut 700 Mieterstromprojekte mit einer Gesamtleistung von 15,3 Megawatt Peak bei der Bundesnetzagentur gemeldet. „Das ist Lichtjahre von dem im Gesetz festgeschriebenen jährlichen Fördervolumen von 500 Megawatt Peak entfernt“, erinnert der Verbandspräsident. „Die Bundesregierung muss sich die Frage gefallen lassen, auf welcher Grundlage diese offensichtlich maßlos überzogenen Prognosen und Erwartungen entstanden sind. Und vor allem: Wie sie dieses Ziel auch nur annähernd erreichen will.“
Positiv bewertet der Eigentümerverband die Ankündigung von Bundeswirtschaftsminister Altmaier, das Gesetz im Herbst nachzubessern. „Bei der vollmundigen Ankündigung darf es allerdings nicht bleiben. Angesichts der verheerenden Zahlen muss der Minister an die Substanz des Gesetzes gehen“, betont Kai Warnecke. Um Mieterstrom auch für die etwa vier bis fünf Millionen Gebäude mit zwei bis sechs Wohnungen attraktiv zu gestalten, schlägt Haus & Grund vor, Mieterstromkunden und Eigenversorger gleich zu stellen, so dass sie gleichermaßen von einem günstigen Strompreis profitieren. Der verbrauchte Mieterstrom sollte dazu einfach und unbürokratische mit den jährlichen Betriebskosten abgerechnet werden. Auf diese Weise würden private Eigentümer motiviert, in Solarstromanlagen zu investieren, und hätten gleichzeitig Sicherheit für ihre Investitionen.