Wir bieten Ihnen folgende Leistungen an.
Mietverwaltung
Wir übernehmen die kaufmännische Verwaltung für Mietobjekte und sind der Ansprechpartner für Eigentümer und Mieter. Dies umfasst konkret folgende Leistungen:
- Abschluss und Kündigung von Mietverträgen in Abstimmung mit dem Eigentümer
- Übergabe und Abnahme der Wohnungen bei Mieterwechsel mit Erstellung eines Übergabe-/Abnahmeprotokolls
- Überwachung der Mietzahlungen und des Zahlungsverkehrs des betreffenden Objektes
- Durchführung und Durchsetzung von Mieterhöhungen
- Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnungen für die Mieter
- Erstellung der jährlichen Einnahmen/Ausgaben-Abrechnungen für die Eigentümer
- Führung der gesamten Korrespondenz mit den Mietern
- Zusammenarbeit mit Behörden und Ämtern
- Abschluss und Kontrolle der objektbezogenen Verträge (Versicherungen, Wartungsverträge etc.)
- Reparaturabwicklung
- Zusammenarbeit mit Bauingenieuren
- Bei Notwendigkeit – Beauftragung eines geeigneten Rechtsanwaltes zur Führung eines Rechtsstreites
WEG-Verwaltung einschließlich Sondereigentum
Wir übernehmen die kaufmännische Verwaltung für das gesamte gemeinschaftliche Eigentum und sind Ansprechpartner für die Bewohner. Dies umfasst konkret folgende Leistungen:
- Führung der Beschlussversammlung
- Überwachung der Hausgeldzahlungen
- Abmahnung von Hausgeldrückständen
- Überwachung der Einhaltung der Hausordnung
- Erstellung des Wirtschaftsplanes
- Erstellung der jährlichen Einnahmen/Ausgaben-Abrechnung
- Erstellung der jährlichen Einzelabrechnungen für die Eigentümer
- Durchführung von Eigentümerversammlungen
- Zusammenarbeit mit Behörden und Ämtern
- Erledigung von Versicherungsformalitäten
- Reparaturabwicklung am Gemeinschaftseigentum
- Veranlassung regelmäßiger Überprüfungen technischer Anlagen am Gemeinschaftseigentum
- Zusammenarbeit mit Bauingenieuren und Gutachtern
- Vornahme und Überwachung des Zahlungsverkehrs für das betreffende Objekt
- Verwaltung Ihres Sondereigentums, einschl. Neuvermietung, Abrechnung und Überwachung des Zahlungsverkehrs
- Bei Notwendigkeit – Beauftragung eines geeigneten Rechtsanwaltes zur Führung eines Rechtsstreites